CDU-Rechtspolitiker will Internetsperren gegen Urheberrechtsverletzer

Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestags, will in Kürze einen Gesetzentwurf für ein System der abgestuften Erwiderung auf Urheberrechtsverstöße gemäß dem "Three Strikes"-Modell" vorlegen.

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Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestags, will im Lauf der kommenden zwei Monate einen Gesetzentwurf für ein System der abgestuften Erwiderung auf Urheberrechtsverstöße im Internet vorlegen. Er sei ausdrücklich für Sanktionen bis hin zur Sperrung des Internetanschlusses im Zuge der dritten Verwarnung ("Three Strikes"-Modell), betonte der CDU-Politiker am Montag gegenüber heise online. Anders als in Frankreich, wo die Netzverbindung von Copyright-Sündern ein Jahr lang gekappt werden kann, denke er dabei aber "an Wochen, nicht Monate". [Update: Kauder ist Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände, dem Dachverband von über 11.000 Mitgliedsvereinen, in denen rund 18.000 Orchester und Musik-Ensembles organisiert sind.]

Die französische Regelung findet Kauder insgesamt "ein bisschen deftig" und verfassungsrechtlich problematisch. Man müsse das Rad aber trotzdem nicht neu erfinden. So funktioniere das Konzept der Warnhinweise etwa auch bereits in den USA. Dort haben im Juli mehrere große Provider eine Vereinbarung mit Verbänden der Film- und Musikindustrie abgeschlossen, wonach sie künftig Kunden bei Copyright-Verletzungen Warnhinweise schicken wollen. Internetsperren sind jenseits des Atlantiks aber nicht Gegenstand der Absprachen, die bislang nicht in Kraft getreten sind.

In der schwarz-gelben Regierungskoalition findet Kauder trotz des Drucks seitens der Medienbranche bislang wenig Rückhalt. Der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek zitierte gegenüber heise online einen Satz aus der Koalitionsvereinbarung: "Wir werden keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen." Er sehe daher nicht, wie ein Vorstoß in Richtung "Three Strikes" gegen diese klare Ansage verwirklicht werden könne. Von einer Neuverhandlung sei nicht auszugehen, was Kauders Vorstoß als "reine Effekthascherei" erscheinen lasse.

Für Kauder selbst stellt der Koalitionsvertrag dagegen nicht das Amen in der Kirche dar. Er werde dafür werben, dass sein "kleines Gesetz" im Vorfeld des seit Monaten verzögerten "3. Korbs" der Urheberrechtsreform eine Mehrheit im Parlament finde. Wanrhinweise könnten das derzeitige "Abmahnwesen" bei Urheberrechtsverstößen ersetzen.

Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies dagegen darauf, dass sich die Bundesregierung aus guten Gründen gegen Internetsperren ausgesprochen habe. Die von Kauder skizzierte Regelung werde es daher nicht geben, zumal sie nach geltenden Datenschutzvorschriften unzulässig und verfassungsrechtlich äußerst bedenklich sein dürfte. Sie griffe tief in die Kommunikationsfreiheit ein und wäre auch insoweit unverhältnismäßig, als damit andere Nutzer wie Familienangehörige oder Mitbewohner betroffen wären.

"Herr Kauder scheint mir mit seiner Forderung etwas über das Ziel hinaus geschossen zu sein", erklärte auch der FDP-Netzpolitiker Sebastian Blumenthal gegenüber heise online. Die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen dürfe aus Sicht der FDP jedenfalls nicht dazu führen, dass die Balance zwischen Rechtsdurchsetzung und der Sicherung der Privatsphäre aus dem Gleichgewicht gerate. Netzsperren schlössen die Liberalen in diesem Zusammenhang weiter konsequent aus.

Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, unterstrich, dass seine Fraktion die mit der Zustellung von Verwarnungen unumgänglichen massiven Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Nutzer entschieden ablehne. Der Vorsitzende der Piratenpartei Bayerns, Stefan Körner, bezeichnete es als bedenklich, dass letztlich offenbar hoheitliche Aufgaben wie die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in die Hände privater Konzerne gelegt werden sollten. (vbr)