Vertreter von CDU/CSU fordern "faires Urheberrecht"

In der Union haben sich 30 Abgeordnete und Mitglieder zu einer Initiative zusammengeschlossen, die sich für die Vereinfachung des Urheberrechts, die Einführung einer "Fair Use"-Klausel und gegen Internetsperren ausspricht.

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30 Parlamentarier und Mitglieder der CDU/CSU haben sich zur "Initiative Faires Urheberrecht" zusammengeschlossen. Die Vereinigung, der unter anderem die drei Bundestagsabgeordneten Dorothee Bär, Thomas Jarzombek und Peter Tauber angehören, setzt sich für eine grundlegende Vereinfachung des Urheberrechts, die Einführung einer "Fair Use"-Klausel zur Eingrenzung des ausschließlichen Verwertungsrechts und gegen Internetsperren ein. "Wir stellen heute zunehmend fest, dass ein Urheberrecht des vordigitalen Zeitalters nicht mehr auf die heutige Welt passt", begründete Tauber seine Unterstützung für den Vorstoß. Gleichzeitig würden die "digitalen Staatsbürger" mittlerweile von einschlägigen Fragen verstärkt berührt. Es sei daher dringend nötig, über eine Anpassung des Urheberrechts an die gesellschaftliche Wirklichkeit zu diskutieren.

Künftig müsse jeder Nutzer intuitiv verstehen können, "welche Rechte und Pflichten er hat und welche Grenzen zu beachten sind", heißt es in den Leitlinien der Initiatoren. Das bestehende Urheberrechtsgesetz sei dagegen kompliziert und bisweilen ungerecht. Die im Zuge der letzten beiden Novellierungen getroffenen Wertentscheidungen würden "von breiten Teilen der Bevölkerung nur unzureichend akzeptiert". Urheberrechtsverletzungen seien in der digitalen Welt – oft schlicht aus Unkenntnis der geltenden Rechtslage – an der Tagesordnung.

Als Ausweg möchten die Reformer aus den Reihen der Konservativen hauptsächlich das System der Schrankenrechte generalüberholen. An die Stelle einzelner Ausnahmen vom exklusiven Verwertungsanspruch der Rechteinhaber etwa zum privaten Kopieren oder Zitieren soll ein allgemeines "Fair Use"-Prinzip treten. Der US-Gesetzgeber hat 1976 mit der entsprechenden Doktrin das im Copyright begründete alleinige Recht der Verwerter geschützter Werke pauschal zum Wohle der Gesellschaft eingeschränkt. Dies ist nach Ansicht der Unionsmitglieder und anderer, von der Google-Denkfabrik Collaboratry befragter Experten auch hierzulande nötig, "um in Streitfragen flexibel auf neue technologische Entwicklungen reagieren zu können". Die Kriterien für die Nutzungsrechte der Öffentlichkeit müssten dabei so klar definiert werden, dass Gerichte der Lebenswirklichkeit entsprechende Entscheidungen treffen könnten. Parallel seien Urheber weiter leistungsgerecht zu vergüten.

Einem System der abgestuften Erwiderung auf Urheberrechtsverstöße gemäß dem "Three Strikes"-Prinzip – mit der Kappung von Internetanschlüssen nach mehreren Warnungen – erteilen die Mitglieder des Zusammenschlusses eine klare Absage. Der darin liegende massive Grundrechtseingriff erscheint ihnen "spätestens unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit evident verfassungswidrig". Die Sperrung des Internetzugangs könne etwa einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufs- und Forschungsfreiheit darstellen und werde andererseits durch die zunehmende Verbreitung von Smartphones sowie Tablet-Computern ad absurdum geführt.

Zur Geschichte und zur Zukunft der Initiative erklärte das CDU-Basismitglied Alexander Kurz gegenüber heise online, dass er mit Tauber schon vor gut fünf Jahren einen entsprechenden Vorstoß innerhalb der eigenen Reihen vorbereitet habe. Inzwischen seien die angesprochenen Themen in den beiden Parteien reifer für ihre Durchsetzung. Dass führende Abgeordnete und Kabinettsmitglieder aus der CDU/CSU immer wieder Warnhinweise und Internetsperren zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen fordern, erscheint ihm "sowohl gesellschaftlich als auch unionsintern weder gewünscht noch mehrheitsfähig". Entsprechenden Ansagen werde nun deutlich sichtbar ein Stoppschild entgegengehalten. (jk)