New York Times verklagt US-Regierung wegen Patriot-Act-Auslegung

Die renommierte Zeitung will mit der Klage erreichen, dass die Behörden einen Geheimbericht zur Interpretation von Befugnissen in dem Anti-Terror-Gesetz veröffentlichen, der Senatoren Anlass zur Sorge gab.

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Die New York Times hat die US-Regierung auf Herausgabe eines Geheimberichts zur Interpretation von Befugnissen im umstrittenen "Patriot Act" verklagt. Laut der Eingabe (PDF-Datei) vor einem Bundesgericht in New York stammt der Report vom Februar 2011 aus der Feder des US-Justizministers Eric Holder und des Leiters der nationalen Geheimdienste. Im Mai hätten zwei Mitglieder des Geheimdienstausschusses des US-Senats, die Demokraten Ron Wyden und Mark Udall, auf den Report im Rahmen der Debatte über die Verlängerung von Kernkompetenzen des Anti-Terror-Gesetzes hingewiesen. Sie hätten sich damals besorgt gezeigt, dass die Öffentlichkeit nicht über die wahren Ausmaße der auf dieser Basis erfolgenden Beschnüffelung aufgeklärt werde.

Es sehe so aus, als ob es zwei Patriot Acts gebe, wird Wyden zitiert. Die Abgeordneten und Senatoren hätten offensichtlich die entscheidende Version nicht gelesen, die Wähler würden darüber natürlich komplett im Unklaren gelassen. Ohne umfassende Nachbesserungen, die im US-Kongress aber letztlich keine Mehrheiten fanden, dürfe das Gesetz nicht weiter gelten. Gegenüber den Medien verwies Wyden vor allem auf die Befugnis des FBI, elektronische Dateien und sämtlichen "greifbaren Gegenstände" etwa von Banken, Telekommunikationsunternehmen, Ärzten, Anwälten oder Bibliotheken zu durchforsten. Diese Kompetenz werde deutlich weiter ausgelegt, als öffentlich bekannt sei.

Die renommierte Zeitung forderte den als geheim eingestuften Auslegungsbericht zunächst auf Basis des US-Informationsfreiheitsgesetzes, dem Freedom of Information Act (FOIA), an. Nachdem die US-Behörden daraufhin nicht reagierten, hat das Blatt jetzt den Gerichtsweg beschritten. Der US-Kongress stimmte im Mai der Fortdauer mehrerer Befugnisse des Patriot Act zu. Es geht dabei neben der Abfrage und Beschlagnahme umfangreicher Datenbestände und Nutzerinformationen unter anderem auch um sogenannte Roving Wiretaps zur Überwachung von Aufenthaltsorten und Kommunikationsmitteln Verdächtiger sowie die Möglichkeit, einzelne Verdächtige auch ohne Zusammenhang mit einer größeren Terrororganisation zu beschatten. Eine Evaluierung der Kompetenzen blieb bislang aus. (jk)