Verbraucherschützer warnen vor "Rasterfahndung" zur Kreditvergabe

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in einem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kreditwesengesetzes eine "General-Ermächtigung zur Datensammelei".

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Der Finanzauschuss des Deutschen Bundestags befasst sich kommenden Mittwoch mit einem Regierungsentwurf (PDF-Datei) zur Änderung des Kreditwesengesetzes. Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rügt den Entwurf, da Daten- und Verbraucherschutz darin bislang keine Rolle spiele. Er komme einer "General-Ermächtigung zur Datensammelei" gleich und widerspreche den Grundprinzipien des geltenden Datenschutzrechts. Den Entwurf zur Gesetzesänderung im Rahmen des Basel-II-Abkommens hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bereits im Mai in einer Stellungnahme als "unausgereift" bezeichnet.

Banken könnten für die Scoring-Systeme zur Kreditvergabe künftig noch intensiver Kundendaten als bisher sammeln, befürchtet der vzbv. Kreditinstitute ziehen vor Erteilung eines Kredits einen Score-Wert heran, um einschätzen zu können, wie hoch das Risiko ist, dass ein Darlehensnehmer seine Raten zahlen kann. Dieser wird aus Erfahrungswerten vergleichbarer Kreditnehmer sowie anderen Informationen wie den soziodemographischen Daten des Wohnumfeldes gebildet.

"Die schon heute stattfindende Missachtung des Datenschutzes wird damit noch leichter", warnt Müller nun mit Blick auf das geplante neue Kreditwesengesetz. "Menschen werden beim Scoring in Schubladen gesteckt, ohne dass die Verbraucher erfahren, wie und warum sie dort gelandet sind", kritisiert Müller. Allerdings führe das Basel-II-Abkommen bereits heute dazu, dass die Banken die Kreditvergabe immer weitergehend von der Risikobewertung des einzelnen Kunden abhängig machten und dazu zunehmend die Scoring-Verfahren nutzten.

Diese erinnerten an das polizeiliche Verfahren der Rasterfahndung zur vernetzten Durchsuchung von Datenbeständen, schreibt der vzbv, und kritisiert weiter: "Anders als zur Rechtfertigung gerne behauptet, ist diese Form der Risikobewertung den Banken durch Basel II nicht zwingend vorgegeben." Um seinen persönlichen Zinssatz zu erfahren, müsse ein Kreditnehmer bereits vor konkreten Vertragsverhandlungen seine persönlichen und finanziellen Details preisgeben. "Doch die Kriterien, welcher Verbraucher mit welcher Bonität eingestuft wird, sind hochgradig intransparent und zum Teil willkürlich", meint der vzbv.

Im Februar hatte das ULD an den Scoring-Systemen bemängelt, dass dort Daten gesammelt würden, die bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit nicht nötig seien. Im März waren sich Abgeordnete aller Fraktionen des Bundestags in einer Debatte zu dem Thema darüber einig, dass der Datenschutz und die Transparenz bei der computergesteuerten Bewertung der Kreditwürdigkeit von Kunden gestärkt werden sollte. vzbv-Vorstand Müller meint nun, es klaffe eine "große Lücke zwischen den öffentlichen Bekundungen zur Bedeutung des Daten- und Verbraucherschutzes und der tatsächlichen Umsetzung". (anw)