Start der elektronischen Lohnsteuerkarte
Zum 1. Januar 2012 wird die bisherige Papier- durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Deshalb bekommen Arbeitnehmer in diesen Tagen Post von der Finanzbehörde.
In diesem Jahr gilt noch die Papierlohnsteuerkarte, ab 1.1.2012 wird sie durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Vorbereitungen dafĂĽr laufen schon seit geraumer Zeit auf Hochtouren und nun sind auch die Arbeitnehmer gefragt.
Etwa 41 Millionen Menschen bekommen in diesen Tagen ein Schreiben von ihrer Finanzverwaltung und sollten die darin enthaltenen Daten genau prüfen. Es handelt sich um die "Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM), die zum 1. Januar 2012 wirksam aufgenommen werden. Die Arbeitnehmer sollen prüfen, ob diese Daten tatsächlich dem Stand entsprechen, der zum Jahreswechsel zu erwarten ist und sind aufgefordert, andernfalls entsprechende Änderungen der Angaben beim Finanzamt anzufordern. Die Daten werden in die Lohnabrechnungen des jeweiligen Arbeitgebers übernommen.
Die Finanzbehörden bitten die Betroffenen, die Daten sorgfältig und schnellstmöglich auf ihre Richtigkeit kontrollieren, z.B. hinsichtlich der Richtigkeit der Steuerklasse. Dazu ist tatsächlich anzuraten, denn falsche Daten können dazu führen, dass der Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2012 netto weniger ausbezahlt bekommt. Ein Antrag auf Korrektur der Daten ist bis Jahresende möglich.
Arbeitnehmer, die wissen möchten, welche persönlichen Daten genau zur Übermittlung gespeichert sind, können das zukünftig direkt über das ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de abrufen. Dazu ist - nach einer einmaligen Registrierung - lediglich eine Authentifizierung mit der IdNr. im ElsterOnline-Portal notwendig. Auf diesen Seiten kann auch angerufen werden, welcher Arbeitgeber die persönlichen Daten in den letzten zwei Jahren abgerufen hat. Zunächst einmal ist allerdings nur der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der elektronischen Daten berechtigt. Auch kann der Arbeitnehmer den Abruf für einzelne Arbeitgeber sperren. Weiterhin steht aber auch das jeweils zuständige Finanzamt für Auskünfte zur Verfügung.
In Zukunft sparen sich die Arbeitnehmer auf jeden Fall ein paar Behördengänge: so sollen Veränderung der persönlichen Lebensverhältnisse - wie beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes oder die Änderung einer Lohnsteuerklasse - künftig automatisch auch in das elektronische Verfahren eingespeist werden.
Antragsformulare zur Änderung der ELStAM finden Sie hier. Bei weiteren Fragen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte steht auch eine Hotline zur Verfügung:E-Mail: elstam-hotline@elster.de, Telefon:01805/23 50 99, (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.). (gs)