HU: Wird die Rückdatierung abgeschafft?
Der Gesetzgeber plant offenbar, die Rückdatierungen bei verspätet durchgeführten Hauptuntersuchungen abzuschaffen. Die Neuregelung könnte schon zum 1. April 2012 in Kraft treten. Wer bisher sein Fahrzeug zu spät zum Prüftermin vorführt, bekommt oftmals nur noch die „Restlaufzeit“ der Hauptuntersuchung zugeordnet und nicht die vollen 24 Monate.
Wird die Rückdatierung abgeschafft?
Der ADAC kritisiert diese Rückdatierung seit langem. Sie entbehre jeglicher technischer Begründung, so der Club. Die Gültigkeit einer bestandenen Hauptuntersuchung ohne gravierende Mängel und deren Aussagekraft sollte nach Ansicht des ADAC nicht vom Zeitpunkt der Vorführung eines Fahrzeuges abhängig sein. Die Strafen, die der Bußgeldkatalog bei solchen Verspätungen schon heute vorsieht, sind für nachlässige Autofahrer Sanktion genug, argumentiert der Club in einer Pressemitteilung am Freitag. Deshalb lehnt er eine Gebührenanhebung ab: Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine „Ergänzungsuntersuchung“ mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse.
Schon seit geraumer Zeit ist die Verwaltungspraxis in den Ländern uneinheitlich. Während einzelne Bundesländer generell auf die Rückdatierung verzichten, entfällt diese in anderen Ländern nur bei extremer Überschreitung der Fälligkeit. Mittlerweile gibt es selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Vorgehensweisen, die von Region zu Region und von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich sind. (mfz)