Bundestag streitet über Funkzellenabfrage

Die Grünen wollen die umstrittene Ermittlungsmaßnahme zur Auswertung von Handy-Daten "einhegen", die Linken wollen sie abschaffen. Die CDU/CSU-Fraktion sieht dagegen keinen Änderungsbedarf.

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Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der Grünen, warb am Freitag im Bundestag für einen Antrag (PDF-Datei) zur "rechtsstaatlichen und bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage". Der Vorstoß wolle die Ermittlungsmaßnahme zur Auswertung von Handy-Daten nicht abschaffen, wie es die Linken in einem eigenen Papier vorgeschlagen haben, sondern sie "einhegen", erklärte der Rechtspolitiker bei der ersten Lesung der beiden Entwürfe. Vor allem die derzeit mögliche Übertragung von Ermittlungserkenntnissen in andere Verfahren zu minderschweren Straftaten müsse verhindert werden.

Hintergrund der politischen Initiativen ist die flächendeckende Erfassung von Mobilfunkdaten anlässlich einer Demonstration in Dresden im Februar, die der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig jüngst als rechtswidrig eingestuft hat. Insgesamt seien bei den Polizeiaktionen über 13 Stunden lang Funkzellen abgeschöpft und dabei über eine Million Datensätze erhoben worden, monierte Montag. Zehntausende unschuldige Bürger seien davon betroffen gewesen. Zwar sei die Maßnahme richterlich angeordnet gewesen, jegliche substanzielle Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Notwendigkeiten sei aber offenbar unterblieben.

Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy sprach von "problematischen Vorgängen in Dresden". Die Demonstranten, zu denen er selbst gezählt habe, benötigten Unterstützung und dürften sich keinem Generalverdacht ausgesetzt sehen. Die bestehende Norm zur Funkzellenabfrage bezeichnete der Sozialdemokrat als missbrauchsanfällig, sodass es "rechtlichen Präzisierungsbedarf" gebe. Im Rahmen der laufenden Bundesratsinitiative zur Änderung der Gesetzesgrundlage müssten die Abgeordneten daher sehr intensiv über das an sich unverzichtbare Instrument reden und eine Anhörung durchführen.

Für die FDP-Fraktion bezeichnete deren parlamentarischer Geschäftsführer Christian Ahrendt die von den Ländern und den Grünen verfolgten Anliegen als prinzipiell richtig. Die derzeitige Regelung lasse einen "Beifang" und faktisch eine Rasterfahndung durch die Weitervermittlung der Daten für minder schwere Fälle zu. Der Liberale meinte aber auch, dass sich Bürger über eine Miterfassung ihrer Handy-Daten im Klaren sein müssen, wenn sie sich in der Nähe der Begehung einer Straftat wie Landfriedensbruch aufhielten. Der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin plädierte dafür, der Maßnahme engere Schranken aufzuerlegen und die Vorgaben zur Datensparsamkeit zu schärfen.

Über das "Wie" einer Funkzellenabfrage könne man reden, räumte Patrick Sensburg im Namen der CDU/CSU-Fraktion anfangs ein. Letztlich schloss er sich aber der Ansicht des Bundesinnenministeriums an, dass kein Nachbesserungsbedarf bestehe. Die bisherige Regelung sei "völlig ausreichend", eine Überwachung ins Blaue hinein werde im Gesetz ausgeschlossen. In Dresden seien zudem viele Straftaten im Umfeld der Demo begangen worden, betonte der CDU-Politiker. So seien Polizeibeamte etwa mit einer Eisenstange angegriffen worden. Der vorgesehene Redner der Linken gab seinen Beitrag zu Protokoll. (vbr)