Bundesrat könnte Breitband für alle bringen

Der IT-Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion, Georg Nüßlein, geht davon aus, dass Auflagen für einen Hochgeschwindigkeitszugang für alle Haushalte vom Bundesrat in die laufende TKG-Novelle eingebaut werden.

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Eine Verpflichtung der Wirtschaft, allen Haushalten einen schnellen Internetzugang zu ermöglichen, könnte über den Bundesrat in die laufende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingebaut werden. Davon geht der IT-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, aus. "SPD, Grüne und die CSU haben den Wunsch, einen Breitband-Universaldienst einzuführen", erklärte der CSU-Politiker gegenüber heise online. Es sei daher zu erwarten, dass entsprechende Anträge trotz des Unmuts in der Wirtschaft von der Länderkammer kämen. Auch die Linken haben sich bereits für eine entsprechende Ausweitung der Universaldienstbestimmungen ausgesprochen, während die FDP bei den Gesprächen über die TKG-Reform ihr Veto eingelegt hatte. Der Bundesrat muss der Gesetzesänderung zustimmen, da auch die Rechte der Länder berührt werden.

Am Wochenende verhandeln die Fraktionsvorsitzenden der Koalition laut Nüßlein über die abschließenden Korrekturen des Parlaments am Regierungsentwurf. Dass dann doch noch eine Wende hin zum Breitband-Universaldienst erreicht werden könne, glaubt der CSU-Experte aber nicht. Festgeklopft hätten die Verhandlungspartner aber bereits andere Maßnahmen, um die "weißen Flecken" in der Breitbandversorgung zu schließen. So solle die Mitnutzung von Fern- und Wasserstraßen sowie der Eisenbahnanlagen des Bundes erleichtert werden. Ein heise online vorliegender Änderungsantrag sieht eine Verpflichtung für den Bund vor, Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze auf schriftliche Anfrage hin ein "diskriminierungsfreies Angebot" für Infrastrukturteile zu unterbreiten, die zum Auf- und Ausbau von Netzen der nächsten Generation genutzt werden können.

Um die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserleitungen zu vereinfachen, möchte die Koalition zudem das sogenannte Microtrenching zulassen. Dieses auch als Minitrenching bekannte Verfahren gilt als kostengünstige Alternative zum Tiefbau mit aufgerissenen Straßengräben. Der Asphalt wird dabei nur in einer Breite und Tiefe weniger Zentimeter aufgefräst, um die Rohrverlegung zu ermöglichen. Entsprechenden Anträge sei stattzugeben, wenn die Verringerung der Verlegetiefe nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzniveaus oder Erhöhung des Erhaltungsaufwands führe, heißt es in dem Papier. Alternativ könne der Bauträger auch versichern, entsprechende mögliche Mehrkosten selbst zu übernehmen. Im Plenum des Bundestags soll die Novellierung am Donnerstag verabschiedet werden. (vbr)