Gigaset klagt gegen AVM wegen DECT-Patent

Die früher zum Siemens-Konzern gehörende Gigaset GmbH hat die Berliner Firma AVM wegen der Verletzung eins DECT-Patents verklagt. AVM hält die Vorwürfe für gegenstandslos.

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Von
  • Christian Kirsch

Die Münchner Gigaset GmbH hat beim Landgericht Düsseldorf Klage gegen den Berliner FritzBox-Hersteller AVM wegen Patentverletzung eingereicht. AVM verletze "mit mehreren Produkten der FRITZ!-Produktreihe ein grundlegendes Gigaset-Patent", teilte das Unternehmen am Montag mit. Einige FritzBox-Modelle enthalten ein DECT-Modul, sodass sich standardkonforme Mobilteile damit zum Telefonieren nutzen lassen.

Auf welches Patent sich die Klage bezieht, wollte Gigaset mit Hinweis auf das schwebende Verfahrens nicht sagen. Es gehe um Erweiterungen des DECT-Protokolls, die nicht Teil des Standards seien, beispielsweise das Adressbuch. Mit AVM habe es 2008 Verhandlungen über die Nutzung des Patents gegeben, diese hätten jedoch zu keinem Ergebnis geführt.

Wie heise online erfuhr, soll es sich bei dem strittigen Patent um EP 0886944 handeln. Die damalige Gigaset-Mutter Siemens hatte das Patent bereits 1997 beantragt, es war jedoch erst zehn Jahre später erteilt worden. Inhalt der Schutzschrift ist im Wesentlichen ein Protokoll zum Austausch von Nachrichten zwischen drahtlos verbundenen Telekommunikationsgeräten.

AVM vertritt die Position, "dass der DECT-Standard herstellerspezifische Protokolle in jeglicher Form ausdrücklich seit 1996 vorsieht." Diese Protokolle dienten etwa bei AVM dazu, die Sprache von DECT-Mobilteilen von der Basisstation aus einzustellen. Ein AVM-Sprecher bestätigte gegenüber heise online, dass es Gespräche mit Gigaset gegeben habe. Dabei sei es um die Kompatibilität zwischen den Geräten beider Unternehmen gegangen. "Wenn Gigaset diesbezüglich etwas gestört hätte, dann hätten sie das sagen können. Das wäre leicht zu ändern gewesen."

Damit spielt AVM auf die Firmware-Updates an, die das Unternehmen regelmäßig für seine Hardware liefert. Auf diesem Wege ließen sich strittige Funktionen schnell abschalten. Den Vorwurf der Patentverletzung weist AVM zurück, aus der Klage erwarte die Firma keine Konsequenzen.

Der Gerichtsstand Düsseldorf ist für Patentklagen beliebt, derzeit wird hier auch der Geschmacksmusterdisput zwischen Apple und Samsung verhandelt. Einer Untersuchung des US-Wirtschaftsmagazin Forbes zufolge setzen sich in Düsseldorf die Kläger in 63 Prozent der Fälle durch – weltweit liege die Quote im Durchschnitt nur bei 35 Prozent. (ck)