Winterreifenpflicht: abweichende Regeln im Ausland

Regeln zur Nutzung von Winterreifen­: Der ADAC hat die oft abwei­chenden Vorschriften in den Alpen­staaten und anderen europäischen Reiseländern zusammen­gestellt

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  • ssu
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München, 25. Oktober 2011 – Gerade rechtzeitig zum Wintereinbruch im vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber in Deutschland die Winterreifenpflicht laut § 2, Absatz 3a StVO konkretisiert. Seither ist klar, dass zwar niemand gezwungen wird, für einen bestimmten Zeitraum Winterreifen aufzuziehen. Allerdings müssen Pkw (und auch Krafträder), an denen Sommerpneus montiert sind, stehenbleiben, sofern Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrschen. Diese so genannte situative Winterreifenpflicht sollte gegenüber dem alten Verordnungstext mehr Klarheit schaffen, doch an der Landesgrenze geht für viele Fahrer das Rätselraten wieder los. Der ADAC hat einen Überblick über die abweichenden Regeln in verschiedenen europäischen Staaten zusammengestellt.

Es gibt keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkw sowie Lkw bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen aber zwischen 1. November und 15. April bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Winterreifenpflicht: abweichende Regeln im Ausland (3 Bilder)

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf in Deutschland nur mit Winterreifen oder Pneus mit M+S-Markierung gefahren werden.

Auch die Eidgenossen kennen keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Wer mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen unterwegs ist und dabei in einen Unfall verwickelt wird, dem droht dem Automobilclub zufolge eine erhebliche Mithaftung.

Für einzelne Strecken kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April generell Winterreifenpflicht.