Telekom muss auf VDSL-Drosselung hinweisen

Die Telekom muss in ihrer Werbung auf den Umstand hinweisen, dass die Bandbreite im Paket "Call & Surf Comfort VDSL" nach einem monatlichen Transfervolumen von 100 Gigabyte auf einen kleinen Bruchteil gedrosselt wird.

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Von
  • Urs Mansmann

Die Telekom hat einen Prozess gegen die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verloren. Sie darf künftig nicht mehr vollmundig VDSL-Anschlüsse "ohne Zeit- und Volumenbeschränkung" anbieten, sondern muss deutlich auf eine erhebliche Einschränkung hinweisen. Ab einem monatlichen Transfervolumen von 100 Gigabyte wird die Bandbreite im Tarif "Call & Surf Comfort VDSL" auf 6 MBit/s im Down- und 0,5 MBit/s im Upstream gedrosselt. Diese Information versteckte die Telekom im Kleingedruckten.

Das Landgericht Bonn bewertete (PDF-Datei) dieses Vorgehen nun als irreführende Werbung (Aktenzeichen 1 O 448/10 vom 19. September 2011). Der Verbraucher gehe davon aus, dass keine Drosselung erfolge, befand das Gericht. Solche Werbeaussagen seien kaufentscheidend. Ein Hinweis innerhalb der Leistungsbeschreibung reiche nicht aus, um die Irreführung zu beseitigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (uma)