BGH: Missbräuchliche Domainnamen müssen gelöscht werden

Domains wie "regierung-oberfranken.de", die offensichtlich missbräuchlich registriert wurden, muss die DeNIC löschen. Schließlich sei die Rechtsverletzung ohne weiteres erkennbar.

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Die Vergabestelle für Internetadressen DeNIC muss eindeutig missbräuchliche Domainnamen löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Wenn die DeNIC auf eine Rechtsverletzung hingewiesen werde, müsse sie die Adresse löschen, "wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist", so der BGH (Az. I ZR 131/10).

Mehrere Unternehmen mit Sitz in Panama hatten sich Namen bayerischer Regierungsbezirke mit dem Zusatz "regierung" gesichert – also zum Beispiel "regierung-oberfranken.de". Der Freistaat Bayern hatte daraufhin bei der DeNIC die Löschung der Adressen verlangt, diese folgte der Aufforderung. Der Freistaat nutzt selbst Adressen wie "regierung.oberfranken.bayern.de" und inzwischen auch die ursprünglich von Panama aus registrierten. Die DeNIC folgte zwar der Aufforderung zur Löschung, gab aber keine Erledigungserklärung ab, um den Fall juristisch klären zu lassen.

Der 1. Zivilsenat des BGH gab dem Freistaat recht: Auch ein Sachbearbeiter der DeNIC, der über keine namensrechtlichen Kenntnisse verfügt, könne "ohne weiteres erkennen, dass diese als Domainnamen registrierten Bezeichnungen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen privaten Unternehmen zustehen". Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Juni 2010. Das OLG bezog sich wie nun der BGH auf die sogenannte ambiente.de-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2001. (anw)