Justizministerin will gegen Abmahnunwesen und Datensammler vorgehen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte in einer Grundsatzrede zur liberalen Netzpolitik an, einen Gesetzentwurf gegen den "ausufernden Abmahnmissbrauch" vorlegen zu wollen. Grenzen soll es auch für Datensammler im Netz geben.

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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte in einer Grundsatzrede zu "Perspektiven liberaler Netzpolitik" an, einen Gesetzentwurf gegen den "ausufernden Abmahnmissbrauch" vorlegen zu wollen. Jährlich erhielten Internetnutzer rund 700.000 entsprechende Anwaltsschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen, führte die Liberale auf dem ersten Online-Medientreff der FDP-Bundestagsfraktion aus. Das Instrument der Abmahnung werde "als sehr entwickeltes Geschäftsmodell" zunehmend in einer nicht vorgesehenen Weise etwa gegen Händler bei eBay oder Amazon angewandt.

Der Gesetzgeber beschränkte die Anwaltskosten für die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen im Internet in einfachen Fällen ohne gewerbliches Ausmaß bereits 2008 auf 100 Euro. Dies geht Leutheusser-Schnarrenberger aber nicht weit genug. Das jurisitsche Mittel der Abmahnung solle zwar nicht abgeschafft werden, seiner Handhabe sollten aber Grenzen aufgezeigt werden, erläuterte die FDP-Politikerin. Dabei könne es etwa darum gehen, den Streitwert oder der Wahlmöglichkeit des Gerichtsstands einzuengen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit den ausgedruckten Daten eines Facebook-Profils

(Bild: Stefan Krempl / heise online)

Auch beim Datenschutz, den die Ministerin bei ihrem Amtsantritt grundlegend reformieren wollte, schloss Leutheusser-Schnarrenberger ein baldiges Tätigwerden ihres Hauses nicht aus. Die Politik tue sich in diesem Bereich schwer, "konkrete Antworten auf die digitale Revolution zu geben", räumte Leutheusser-Schnarrenberger ein. Mit einer kleinen Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sei hier nicht alles erledigt. Vorrangig sieht die Justizministerin Brüssel in der Pflicht, mit dem lange erwarteten und für Januar angekündigten Plan zur Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie verbindliche einheitliche Standards zu schaffen. Sie halte es aber auch für richtig, ergänzend schon einmal beim nationalen Rahmen nachzubessern.

Im Vordergrund müsse dabei das Problem der Profilbildung stehen, also des Zusammentragens personenbezogener Informationen aus unterschiedlichen Diensten, meinte Leutheusser-Schnarrenberger. Der Einzelne solle sich auch im Internet selbstbestimmt verwirklichen können. Eine hundertprozentige Einwilligungspflicht in allen Fällen der Verarbeitung seiner Daten könne wohl nicht verwirklicht werden. Zumindest sei es aber denkbar, Widerspruchsrechte zu stärken. Wenn es von allen Akteuren Selbstverpflichtungen gebe, würde dies der Linie der Liberalen freilich noch mehr entsprechen.

Der Appell richtete sich insbesondere an Facebook. Die Linie des US-Konzerns, der seine europäische Konzernzentrale in Dublin hat, sich in Fragen der Privatsphäre seiner Mitglieder nur auf irisches Recht beziehen zu wollen, hält die Ministerin für unzureichend. Facebook werde sich nicht dem nachhaltigen Druck der Nutzer auf eine bessere Kontrolle über ihre Daten entziehen können. Man wolle dem Unternehmen nicht genau vorschreiben, welche Dienste es anbieten dürfe. Wenn ein Mitglied sein Konto aber aufgebe, müsse sichergestellt werden, dass auch die zugehörigen umfangreichen Nutzungsdaten gelöscht würden. Die FDP unterhält selbst eine Fanseite auf Facebook, die derzeit knapp 16.000 Mitgliedern "gefällt".

Das Private an sich komme in der digitalen Welt in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck, verschwinde aber nicht, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Nur, weil sich jeder mit jedem vernetzten könne, werde nicht gleich alles öffentlich oder das "Post-Privacy-Zeitalter" eingeläutet. Es sei falsch, den "Facebook-Exhibitionismus Einzelner" als soziologischen Trend zu verallgemeinern. Der Blogger, der in China auf Missstände der Menschenrechte hinweise, wolle genauso unerkannt und anonym bleiben wie syrische Online-Aktivisten im Kampf gegen das Regime. Einen generellen Klarnamenzwang im Internet dürfe es nicht geben. Ohne letzten Rest des Privaten seien Entfaltungsmöglichkeiten und Menschsein nicht mehr gegeben.

Da vor allem Aufklärung und Transparenz rund um das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger Not täten, forderte die Ministerin ihren Kollegen im Innenressort, Hans-Peter Friedrich (CSU), auf, alles dafür zu tun, um die verabredete Stiftung Datenschutz bis spätestens Anfang nächsten Jahres auf den Weg zu bringen. Zuvor war bekannt geworden, dass sich das Prestigeprojekt der Liberalen weiter verzögert. Andere Stichworte, die Leutheusser-Schnarrenberger nannte, waren offene Standards und offene Schnittstellen, "um die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu verringern und technischen Wettbewerb einzelner Lösungen zu ermöglichen". Einig sei man sich auch bei der Betonung der Netzneutralität, da niemand ein Internet möge, in dem Inhalte zensiert würden. Eine allgemeine Kontrolle oder Diskriminierung von Anwendungen oder Diensten dürfe es nicht geben, ohne eine gewisse Form von Verkehrsmanagement gehe es aber auch nicht.

Allgemein plädierte die FDP-Politikerin für den "autonomen User". Dieser dürfe durch den Staat nicht gläsern werden. Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sei zu stärken. Einer Logik, die eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung als "Mindestspeicherfrist" verniedliche oder Staatstrojaner im Kampf gegen jegliche Kriminalität einsetzen wolle, erteilte sie eine Absage: "Wir stehen nicht zur Verfügung, um in die Strafprozessordnung die heimliche Online-Durchsuchung einzuführen." Web- oder Internetsperren werde es mit den Liberalen ebenfalls weiterhin nicht geben. Mit keinem Wort erwähnte die Ministerin dagegen den lange angekündigten 3. Korb der Urheberrechtsreform und damit verknüpfte Streitpunkte wie ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Netz. (jk)