Drückermethoden gegen Taxi-Apps

Die neuen Taxi-Apps sorgen für Aufregung in der Taxi-Branche. Eingesessene Funkzentralen sehen ihre Felle davonschwimmen, denn der Taxibetreiber zahlt nur einen Bruchteil der bei Funkzentralen üblichen Vermittlungsgebühr.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 241 Kommentare lesen
Lesezeit: 5 Min.
Von

Die neuen Taxi-Apps sorgen für Aufregung in der Taxi-Branche. Eingesessene Funkzentralen sehen ihre Felle davonschwimmen, denn die Apps knabbern am Umsatz. Der Fahrgast tippt nur dreimal auf sein Smartphone und der Taxibetreiber zahlt mit rund einem Euro netto nur einen Bruchteil der bei Funkzentralen üblichen Vermittlungsgebühr. Die bei Funkzentralen fällige Monatsgebühr im deutlich dreistelligen Euro-Bereich gibt es auch nicht.

Zwei Wiener Funkzentralen drohen Taxiunternehmen jetzt mit Kündigung und setzen angeblich auch Drückermethoden ein. Gleichzeitig droht ihnen selbst juristisches Ungemach. Verkehrte Welt in San Francisco: Dort droht die Behörde mit hohen Strafen, weil mit einer Taxi-App gerade keine Taxis gerufen werden.

In Wien gibt es rund 4500 Taxis, über die Hälfte wird von zwei großen Funkzentralen betreut. Die "Taxler" sind von diesen Vermittlungen wirtschaftlich abhängig, an Standplätzen und Straßenrändern ist das Fahrgastaufkommen zu gering. Die auch in Deutschland und Australien verbreitete Applikation myTaxi erfreut sich steigender Beliebtheit bei Fahrern und Fahrgästen. Doch die beiden großen Funkzentralen pochen auf ein Konkurrenzverbot in den Verträgen. Es soll als App-Nutzer getarnte Drücker geben, die eine Motordroschke herbei-appen, einsteigen und dann dem Chauffeur ungemütlich kommen. Zwei Taxibetreiber wurden bereits fristlos vom Funk abgeschnitten. Ihr Anwalt Johannes Stephan Schriefl sieht darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht.

Das Konkurrenzverbot ist juristisch doppelt problematisch: Einerseits könnte es an sich wettbewerbsrechtlich unzulässig sein. So haben es in Deutschland das LG und das OLG Frankfurt am Main entschieden (OLG Frankfurt, 14.07.2009 -11U68/08 - Kart). Doch die betroffenen Wiener Taxibetreiber sind machtlos. "Gegen die Funkzentralen vorgehen können nur Verbände oder Mitbewerber", so Anwalt Schriefl, "Die Taxler sind aber keine Mitbewerber, sondern Kunden." Die Taxi-Innung hat sich erstaunlicherweise auf die Seite der Funkzentralen geschlagen; die Wettbewerbsbehörde soll die Funkzentralen um Stellungnahmen ersucht haben.

Andererseits ist fragwürdig, ob die konkreten Vertragsbestimmungen auf myTaxi überhaupt anwendbar sind. In einem auf einer Taxi-Website veröffentlichten Auszug aus einem "Funk-Vertrag" heißt es: "Dieser Vertrag gilt für das Taxi (Kennzeichen) mit der Selektivrufnummer (Nummer), in diesem Taxi darf keine andere Selektivrufnummer verwendet und auch keine andere Funkanlage ohne schriftliche Genehmigung der Zentrale eingebaut oder betrieben werden." Die Frage ist, ob ein Handy als "andere Funkanlage" im Sinne dieses Vertrages gilt. Zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung hat niemand an Mobiltelefone und darauf installierte Software gedacht.

Zumindest eine der Funkzentralen versucht, mit einer eigenen App gegenzusteuern. Sie hat dafür praktisch den selben Namen und eine zum verwechseln ähnliche Domain gewählt. Hier sollen wohl Markenrechtsklagen provoziert werden: Dafür müsste sich myTaxi aber selbst als Konkurrent deklarieren. Allerdings ist die Nachahmer-App durch ihre Beschränkung auf Wien weniger attraktiv.

In den USA setzt Uber (ursprünglich UberCab) auf ein etwas anderes Konzept. Auch hier steht eine App im Mittelpunkt, doch gerufen werden nicht etwa schnöde Taxis, sondern schwarze Limousinen. Der (deutlich höhere) Fahrpreis kann gleich über die App beglichen werden, Trinkgeld ist bereits inkludiert. San Francisco, Palo Alto, New York, Seattle und Chicago sind bereits online, Boston und Washington, DC, sollen alsbald folgen.

Doch die Verkehrsbehörde von San Francisco (SFMTA) ist ungehalten. Sie hat schon vor einem Jahr eine Unterlassungsaufforderung übermittelt: Die damals UberCab genannten Limousinen träten als Taxis auf, hätten aber keine Taxi-Lizenzen und keine Lizenz für die einheitliche Farbgebung (schwarz). Daraufhin hat UberCab das "Cab" aus dem Namen entfernt.

Auch die Tarifstruktur stößt SFMTA auf: Der Zeit- und Weg-abhängige Tarif sei nicht von der zuständigen Behörde Kaliforniens genehmigt, die Taxameter nicht vom Landwirtschaftsministerium zertifiziert. San Francisco droht Uber und jedem einzelnen Fahrer mit Strafen von 90 Tagen Haft und 5000 Dollar je vermittelter Fahrt. Auch hier sind Anwälte am Werk.

Das hindert Uber-Gründer Garrett Camp und Travis Kalanick nicht daran, mit Millionenbewertungen ihrer App hausieren zu gehen. Camp ist als Mitgründer von StumbleUpon bekannt, Kalanick erregte Aufsehen mit dem P2P-Pionier Scour. Bei der kalifornischen Gouverneurswahl 2003 ist er dann aber doch nicht angetreten. Im Sommer 2010 gegründet, flossen schon im Oktober des Jahres rund 1,5 Millionen Dollar an Wagniskapital an Uber, im Februar folgten weitere elf Millionen. Damals wurde die Firma mit 60 Millionen Dollar bewertet. Inzwischen preist sich Uber selbst mit 300 Millionen Dollar an (214 Millionen Euro). Auf dieser Basis wird derzeit mit weiteren Venture Capitalisten verhandelt. (cm)