Hauptuntersuchung künftig mit Probefahrt

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Bei der Hauptuntersuchung (HU) bekommen Fahrzeughalter ab dem 1. April 2012 voraussichtlich eine detaillierte Mängelliste. Eine Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), die im Februar 2012 den Bundesrat passieren soll, sieht unter anderem diese Neuerung für die HU vor, teilt der TÜV Süd mit. Sei zum Beispiel das rechte Rücklicht defekt, soll im Prüfbericht direkt darauf hingewiesen werden und nicht mehr allgemein auf eine fehlerhafte Fahrzeugbeleuchtung. Die Mängelliste könne dann als Auftrag für eine Werkstatt nützlich sein, argumentieren die Prüfer.

Künftig gehört nicht nur eine Sichtprüfung, sondern auch eine Probefahrt zur HU.

(Bild: TÜV Süd)

Etwas länger könnte die Fahrzeugprüfung in Zukunft dauern, weil die Sachverständigen vor dem Technik-Check in der Prüfgasse zu einer Probefahrt verpflichtet werden sollen. Tritt die Änderungsverordnung für die StVZO am 1. April 2012 tatsächlich in Kraft, wird die Probefahrt für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Da für Neuwagen die erste HU nach drei Jahren ansteht, rechnet man beim TÜV Süd mit häufigen Probefahrten erst ab 2015.

Mit den Änderungen ist künftig auch keine Rückdatierung mehr vorgeschrieben. Damit wird bei einer verspätet absolvierten HU die Plakette für 24 Monate zugeteilt. Bisher wurde jene Zeit abgezogen, die das Auto zu spät zur HU vorgestellt wurde. Beispiel: Wenn der HU-Termin um drei Monate überzogen wurde, bekam das Auto den Segen des Prüfers nur noch für 21 Monate. (dpa) (mfz)