Im Frankfurter Telekom-Prozess läuft alles auf eine Musterklage zu

Die mehr als 15.000 Kläger verlangen von dem ehemaligen Staatsunternehmen Telekom Schadensersatz für erlittene Kursverluste. Das Bündeln tausender Klagen würde das Gesetz über die Kapitalanleger-Musterverfahren ermöglichen.

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  • Christian Ebner
  • dpa

Im Frankfurter Prozess um die Millionenklagen enttäuschter Kleinanleger gegen die Deutsche Telekom bahnt sich ein Durchbruch an. Das Landgericht Frankfurt ist fest entschlossen, für den Mammutprozess mit über 15.000 Klägern ein juristisches Verfahren anzuwenden, das noch nicht einmal in Kraft ist. Der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff hat vor dem zweiten Verhandlungstag am 25. Oktober angekündigt, dass er der nächsthöheren Instanz die zentralen Rechtsfragen zur Klärung vorlegen will.

Grundlage für das bislang nicht mögliche Bündeln tausender Klagen ist das Gesetz über die Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das erst am 1. November in Kraft tritt. Nach Wösthoffs Meinung kann es ohne weiteres auf laufende Verfahren angewendet werden, die noch nicht entschieden sind. Das trifft auf den Telekom-Prozess zweifelsfrei zu, denn bislang ist in der Sache mit einem geschätzten Streitwert von rund 150 Millionen Euro erst ein einziges Mal verhandelt worden. Die Kläger verlangen von dem ehemaligen Staatsunternehmen Schadensersatz für erlittene Kursverluste, weil sie sich von dem Börsenprospekt getäuscht fühlen. Wichtigster Angriffspunkt ist die deutlich zu positive Bewertung der Immobilien.

Fast flehentlich hatte Richter Wösthoff im November 2004 seine Probleme mit der Klageflut geschildert. "Das Gericht leidet. Wir sind auf einen solchen Ansturm nicht eingerichtet." In klassischer Manier würde es nach seinen Berechnungen 15 Jahre dauern, um die Klagen in der ersten Instanz abzuarbeiten. Erlösung verspricht nun das KapMuG, bei dem ein Musterkläger ausgewählt wird, dem neun weitere mit der selben Rechtsfrage beispringen müssen. Die übrigen Kläger werden -- sofern sie nicht die Klage fallen lassen -- zu so genannten Beigeladenen gemacht. Für sie ist die Entscheidung des OLG im "Zwischenstreit" verbindlich und auch die entstehenden Kosten müssen sie mittragen. "Ich halte das Gesetz für einen gangbaren Weg, der uns aus der Misere hinausführt", sagt der Handelsrichter.

In der Anwaltschaft trifft Wösthoffs Idee nicht nur auf Zustimmung. "Im laufenden Verfahren fällt auf einmal eine Tatsacheninstanz weg", sagt Ralf Plück von der Kanzlei Doerr und Partner zu der Tatsache, dass jetzt gleich das OLG die zentralen Fragen entscheidet. Die Wiesbadener Anwälte vertreten nach eigenen Angaben 7000 der rund 15.000 Telekom-Kläger und haben schon daher die besten Aussichten, die Musterklage zu betreuen. Plück will dabei nicht ohne Not Positionen aufgeben und behält sich eine Verfassungsklage gegen die mögliche Verkürzung des Rechtsweges vor. "Wir betreten schließlich absolutes Neuland." Eine weitere Gefahr sieht Plück darin, dass wesentliche Aspekte vergessen werden könnten. Richter Wösthoff sieht seine Rolle als kundiger Moderator mit Eigeninteresse: "Alle müssen bemüht sein, die richtigen Streitpunkte zu sammeln. Ein lückenhafter Musterbeschluss hilft auch mir wenig." Denn sämtliche nicht erfassten Streitpunkte müsste er wieder mit seiner Kammer entscheiden -- Fall für Fall.

Die streitenden Parteien, so sehen es wohl alle Beteiligten, werden sich in die neue Gesetzeslage fügen. Die Telekom allerdings lehnte eine Stellungnahme zu dem neuen Musterverfahren ab. Der Bremer Anlegeranwalt Jens-Peter Gieschen spricht von einer "erheblichen Verfahrenserleichterung", die den Prozess überhaupt erst handhabbar mache. Sein Münchner Kollege Klaus Rotter hofft sogar auf prozesstaktische Vorteile: Wösthoff hatte im November deutlich gemacht, dass er die meisten vorgebrachten Kritikpunkte an dem Telekom-Börsenprospekt für nicht stichhaltig oder relevant hält. "Das OLG sieht das vielleicht ganz anders", sagt der Anwalt.

Hintergrund: Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) tritt am 1. November 2005 in Kraft. Mit seiner Hilfe sollen erstmals im deutschen Recht kapitalmarktrechtliche Klagen von Anlegern effektiv gebündelt werden. Im Kern geht es darum, bei Massenverfahren wie dem Frankfurter Telekom-Prozess die zentralen Fragen bereits vorab von der nächst höheren Instanz verbindlich entscheiden zu lassen. Das Landgericht legt diese Fragen auf Antrag von mindestens zehn Klägern dem Oberlandesgericht vor. Bis zu dessen Musterbeschluss ruhen die übrigen Verfahren.

Beantragen kann das Musterverfahren jeder Kläger, der Schadenersatz wegen falscher Kapitalmarktinformationen beansprucht. Sein Antrag wird in einem Klageregister im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Innerhalb einer Frist von vier Monaten müssen neun weitere Anträge mit der gleichen Zielsetzung eingehen, um das Verfahren auszulösen. Das Gericht bestimmt einen Musterkläger. Die übrigen Kläger werden über das Musterverfahren informiert und -- falls sie die Klage nicht fallen lassen -- zu so genannten Beigeladenen gemacht. Sie tragen die Kostenrisiken anteilig nach ihrem Streitwert mit, profitieren aber auch im Fall eines Erfolges. Gegen die Musterentscheidung ist die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof möglich.

Die Zivilprozessordnung lässt derartige Sammelverfahren bislang nicht zu. In der Praxis kam es daher häufiger zu einer nur schwer zu bewältigenden Prozessflut. Die Musterverfahren sollen laut Justizministerium für falsche Darstellungen wie etwa unrichtige Ad-hoc-Meldungen über Gewinnerwartungen oder einen falschen Börsenprospekt gelten. Wirtschaftsanwälte rechnen auch in anderen Anlegerprozessen wie etwa bei EM.TV oder DaimlerChrysler mit Musterverfahren. (Christian Ebner, dpa) / (jk)