Gericht findet Telekom-Werbung irrefĂĽhrend

Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Konzern die Werbung mit dem Versprechen von 300 Freiminuten fĂĽr die Bestellung bestimmter Produkte untersagt.

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Von
  • Torge Löding

Und schon wieder eine gerichtliche Schlappe fĂĽr die Werbeabteilung der Telekom: Nachdem das Hamburger Landgericht im vergangenen Jahr einen Spot mit GĂĽnther Jauch irrefĂĽhrend fand, hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm dem Konzern nun die Werbung mit dem Versprechen von 300 Freiminuten fĂĽr die Bestellung bestimmter Produkte untersagt. Das OLG gab damit der Berufung eines Konkurrenten der Deutschen Telekom gegen ein Urteil des Landgerichts Dortmund Recht.

Die von einem Konkurrenten beanstandete Werbeaussage der Telekom mit dem Versprechen von Freiminuten für die Teilnahme an Rechnung Online enthalte irreführende Angaben, da der Inhalt der Werbeaussage nicht mit der Wirklichkeit übereinstimme, lautet es zur Urteilsbegründung. Das Versprechen sei so zu verstehen, dass die Freiminuten im Rahmen der persönlichen und geschäftlichen Inlandsgespräche im deutschen Festnetz der Telekom genutzt werden könnten. Das sei jedoch nicht der Fall, da die Kunden tatsächlich nicht 300 Freiminuten, sondern lediglich ein Guthaben in Höhe von fünf Euro erhielten, welches nur unter ganz bestimmten Tarifbedingungen außerhalb üblicher Geschäftszeiten im Orts- und Nahbereich 300 Gesprächsminuten ermögliche. Unter normalen Tarifbedingungen erlaube die Gutschrift jedoch nur ein kostenloses Telefonieren von teils weniger als 45 Minuten. (tol)