EU und USA signalisieren Einigkeit beim Fluggastdaten-Transfer

Nach langem Streit hat sich die EU-Kommission nach eigenen Angaben mit den USA auf eine Neuauflage des Abkommens zur Weitergabe von Passenger Name Records geeinigt. Die Regelspeicherdauer soll verkürzt werden.

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Nach langem Streit hat sich die EU-Kommission nach eigenen Angaben mit den USA auf eine Neuauflage des heftig umkämpften Abkommens zur Weitergabe von Flugpassagierdaten geeinigt. Dabei sei eine "große Verbesserung" beim Schutz der Privatsphäre der EU-Bürger erzielt worden, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ). Nach sechs Monaten solle der Personenbezug der Daten, die auch Informationen wie Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen oder besondere Speisewünsche umfassen, für Standardabfragen verschleiert werden. Der Zugang zu den vollständigen Informationen bleibt in Sonderfällen aber – ähnlich wie beim vergleichbaren Vertrag mit Australien – erhalten.

Die Regelspeicherdauer der "Passenger Name Records" (PNR) soll dem Bericht nach von 15 auf 10 Jahre verkürzt werden. Washington hatte zunächst eine Aufbewahrungszeit von 22 Jahren gefordert, was die Verhandlungen im Frühjahr zu einem vorübergehenden Stillstand brachte. In Fällen, in denen ein Bezug zu terroristischen Straftaten vorliegt, bleibt es laut Malmström aber bei der bisherigen Speicherdauer. Generell sollen US-Behörden auf die Daten zugreifen, um terroristische und grenzüberschreitende Straftaten zu verhindern oder zu verfolgen, auf die mindestens drei Jahre Haft stehen. Die USA hatten zunächst einen Zugang auch bei Delikten mit einem Strafmaß von einem Jahr ins Spiel gebracht.

Die PNR-Sätze sollen nach fünf Jahren in eine "schlafende" Datenbank überführt werden, die strengeren Zugangsregeln unterliegt. Bisher war dies erst nach sieben Jahren der Fall. Weiter ist geplant, dass die Fluggesellschaften die Daten selbst an das federführende Department of Homeland Security im Rahmen der sogenannten "Push"-Methode weiterleiten. Bisher konnten US-Behörden die gewünschten Informationen per "Pull"-Verahren aus den Buchungssystemen der Reiseunternehmen ziehen. Letzteres soll aber weiter ausnahmsweise zulässig bleiben, wenn eine Fluggesellschaft keine Daten senden könne oder eine dringende und ernste Bedrohung vorliege.

Eine "Rasterfahndung" in den Informationsbeständen soll Malmström zufolge ausgeschlossen werden. Es sei vereinbart worden, dass Entscheidungen zuungunsten von Fluggästen nicht ausschließlich auf einer automatisierten Datenauswertung beruhen dürften. Mehrere US-Institutionen und der Kongress seien mit der Aufsicht über die Datenverarbeitung betraut worden. Zudem seien Möglichkeiten zur Einsicht, Korrektur und zum Löschen der persönlichen Informationen für EU-Bürger vereinbart und die Rechtsmittel verbessert worden. Der Vertrag solle zunächst für sieben Jahre gelten.

Der EU-Rat und die Volksvertreter müssen der neuen Vereinbarung noch zustimmen. Das EU-Parlament hatte sich vor einem Jahr für einer klare Begrenzung des transatlantischen Datentransfers ausgesprochen. Die sensiblen Informationen dürfen nach Ansicht der Abgeordneten "unter keinen Umständen für die gezielte Extraktion von Daten" oder "die Erstellung von Personenprofilen" verwendet werden. Das Parlament drängt auch darauf, dass PNR nur noch in Einzelfällen für den Kampf gegen Terrorismus und das organisierte Verbrechen übermittelt und so kurz wie möglich aufbewahrt werden. Möglichkeiten zur Weitergabe der Angaben an Drittstaaten und zusätzliche Behörden sollen erheblich eingeschränkt werden. (jk)