Gema verhandelt mit Ländern über Pauschale für Kindergärten

Viele vorschulische Einrichtungen könnten ab Anfang 2012 von der Aufgabe befreit werden, das Kopieren von Noten und Liedtexten an die Gema zu melden.

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Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen verhandeln derzeit mit der Musikverwertungsgesellschaft Gema über einen Pauschalvertrag, mit dem die Vervielfältigung von Noten und Liedtexten in Kindergärten geregelt werden soll. Sieben weitere Bundesländer interessieren sich nach Angaben der Gema für eine solche Vereinbarung. Sie soll möglichst ab Anfang 2012 alle Einzelverträge ersetzen, die die Gema bislang im Auftrag der VG Musikedition mit den Einrichtungen abgeschlossen hat. Mit Bayern existiere bereits seit April eine zum Jahresanfang 2011 rückwirkende Pauschalvereinbarung.

Kopien von Notenblättern und Liedtexten beziehungsweise "grafische Aufzeichnungen von Werken der Musik" dürfen in Deutschland nur mit Einwilligung der Rechteinhaber angefertigt werden. Ihre Rechte werden von der VG Musikedition wahrgenommen. Mit allgemeinbildenden Schulen hat sie einen Pauschalvertrag abgeschlossen, während die Trägergesellschaften von vorschulischen Einrichtungen eine solche Vereinbarung ablehnten. im Januar 2010 trat die Gema an 36.000 vorschulische Einrichtungen heran mit dem Angebot, jährlich gestaffelte Pauschalbeträge abzuführen.

Vor dem Weihnachtsfest 2010 rief das die Musikpiraten auf den Plan. Sie sammelten Notenblätter für Weihnachtslieder, die unter einer Creativ-Commons-Lizenz stehen, und stellten sie bereit. Die Aktion, mit der die Kindergärten auch vor allem vom Verwaltungsaufwand befreit werden sollten, jede Kopie an die Gema zu melden, ging in diesem Jahr weiter. Die Sammlung enthält mittlerweile nicht nur Weihnachtslieder.

Angesichts der hohen Wellen, die das Thema auch aufgrund von Missverständnissen in den Medien und im Web geschlagen hätten, weist die Gema noch einmal darauf hin, dass nicht das reine Singen tantiemenpflichtig ist. Es gehe ausschließlich um das Kopieren von Noten und Liedtexten. Für bis zu 500 Kopien beispielsweise werden in einem gestaffelten Tarifsystem jährlich 56 Euro plus 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Einrichtungen, die zu einem Verband gehören, mit dem ein Gesamtvertrag besteht, erhalten einen Nachlass von 20 Prozent. (anw)