Landgericht Mannheim will im Januar Urteile im Patentstreit Samsung/Apple verkünden

Ein Teil des weltweiten Patentstreits der Mobilfunkhersteller Samsung und Apple spielt sich derzeit vor dem Landgericht Mannheim ab. Samsung beschuldigt Apple, mit einigen Geräten unerlaubt patentgeschützte Technik genutzt zu haben.

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Von
  • dpa

Das Mannheimer Landgericht ist technisch hochgerüstet: Der Sitzungssaal I verfügt über Videokonferenz- und Dolmetscheranlage.

(Bild: LG Mannheim)

In zwei Verfahren, die zum weltweiten Patentstreit der Mobilfunkhersteller Samsung und Apple gehören, will das Landgericht Mannheim Ende Januar 2012 die Urteile verkünden. Am gestrigen Freitag fand dort eine dreistündige Verhandlung statt, bei der die Streitparteien ihre Argumente austauschten – das Gericht hatte für diese Sitzung beide Verfahren zusammengefasst. Ein Prozessbeobachter berichtete gestern in einem englischsprachigen Blog-Eintrag verschiedene Details daraus. Über eine dritte anhängige Klage soll am 16. Dezember verhandelt werden.

Samsung will einstweilige Verfügungen gegen Apple erwirken und strebt sowohl ein Vertriebsverbot für alle UMTS-fähigen Apple-Produkte als auch die Durchsetzung von Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen an. Der Hersteller aus Cupertino verletze durch den Vertrieb von iPhone- und iPad-Geräten Patente, die der südkoreanische Konzern im Bereich von UMTS-Technik hält. Äußerungen des vorsitzenden Richters zufolge erscheint es zumindest nicht ausgeschlossen, dass Samsung dabei Erfolg hat. Unklar bleibt aber unter anderem, ob dies das iPhone 4S betreffen könnte. Die Apple-Vertreter betonten, dieses Gerät sei lange nach dem Start der Samsung-Klagen vom 21. April auf den Markt gebracht worden und repräsentiere in technischer wie auch lizenzrechtlicher Hinsicht eine ganz andere Gerätegeneration als die, welche der Patentstreit betrifft. Demgegenüber bestand Samsung darauf, auch Geräte in die Entscheidung mit einzubeziehen, die erst später erschienen oder erscheinen werden – insbesondere das iPhone 4S. Beobachter rechnen damit, dass speziell um diese Frage ein Folge-Rechtsstreit ausgefochten wird.

Die zwei Patente, um die es am Freitag ging, betreffen eine schnelle Kodier/-Dekodiervorrichtung samt Verfahren, um Framedaten nach QoS zu verarbeiten (EP1005726), sowie eine Lösung zur Steuerung eines Multiplexers/Demultiplexers zur Geschwindigkeitsanpassung bei der Mobilkommunikation (EP1114528). Das Patent, über das am 16. Dezember verhandelt werden soll, betrifft eine Vorrichtung zum Kodieren eines Tranport Format Combination Indicator (TFCI) bei Mobilkommunikationssystemen (EP1188269).

Die Urteilsverkündung in den beiden verhandelten Verfahren ist für den 20. und 27. Januar angesetzt. Bis zum 23. Dezember haben beide Streitparteien noch Zeit, Stellungnahmen nachzureichen. Den Verlauf der Sitzung vom Freitag wollte Apple anschließend nicht kommentieren; Samsung beschränkte sich darauf, die in den Verfahren gemachten Vorwürfe gegen den Prozessgegner zu bekräftigen. Man wolle die eigenen Patente weiterhin entschieden verteidigen. (psz)