Pornoanbieter klagen gegen Rotlichtdomain

Die Pornokonzerne Manwin und Digital Playground werfen dem .xxx-Betreiber ICM und der Internetverwaltung ICANN vor, bei der Vergabe der neuen Rotlicht-Domain den Wettbewerb zu behindern.

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Von
  • Monika Ermert

Die Pornokonzerne Manwin und Digital Playground ziehen gegen die Rotlicht-Domain .xxx zu Felde. Die Unternehmen haben vor einem Bundesgericht im US-Bundesstaat Kalifornien Wettbewerbsklage gegen .xxx-Betreiber ICM und die Internetverwaltung ICANN erhoben. Die Kläger werfen ICM und ICANN vor, bei der Vergabe der neuen Rotlicht-Domain den Wettbewerb zu behindern. In einer Mitteilung sprich Manwin-Chef Fabian Thylmann von einem "schädlichen Monopol". ICM-Chef Stuart Lawley nannte die Klage gegenüber US-Journalisten als "gegenstandslos".

Nach Ansicht der Kläger müssen Unternehmen ihre Marken sowie in anderen Top-Level-Domains (TLD) eingetragene Namen vor einer xxx-Registrierung durch Dritte schützen. Der .xxx-Betreiber ICM zwinge Rechteinhaber, überteuerte "vorbeugende" Registrierungen zu erwerben, heißt es neben einer Reihe weiterer Anschuldigungen in der Klage (PDF-Datei). Auch die Gebühr einer regulären Registrierung unter .xxx liege weit über marktüblichen Preisen. Mit 60 US-Dollar jährlich betrage sie das Zehnfache der in anderen Adresszonen üblichen Gebühr.

ICM hatte sich den Weg in die Rootzone vor einem internationalen Schiedsgericht erstreiten müssen, nachdem die ICANN auf Druck unter anderem der US-Regierung die zunächst in Aussicht gestellte Zulassung verweigert hatte. Auch Vertreter der Erotikbranchen hatten in den ICANN-Sitzungen ICMs Anspruch auf die Branchendomain kritisiert.

Die Klage wirft einen Schatten auf das für Januar geplante Zulassungsverfahren für weitere Top-Level-Domains. Hat die Klage Erfolg, würde die Zulassung vergleichbarer Branchenbegriffe sich als riskantes Unternehmen darstellen. Ohnehin sieht sich die ICANN noch mit viel Gegenwehr von Seiten großer US-Verbände und -Unternehmen konfrontiert. Diese hatten sich kürzlich mit ähnlicher Begründung ans US-Handelsministerium und beide Häuser des US-Kongresses gewandt. (vbr)