EuGH: Keine Wettbewerbsuntersuchungen gegen Druckerhersteller

Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage der Anbieter von alternativen Tintenpatronen abgewiesen. Demnach muss die Brüsseler Wettbewerbsaufsicht keine weiteren Untersuchungen zu bestimmten Praktiken der Druckerhersteller durchführen.

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Von
  • Tim Gerber

Druckerhersteller müssen vorerst keine weiteren Wettbewerbsuntersuchungen durch die Brüsseler Kartellwächter fürchten. In einem jahrelangen Streit zwischen dem Verband der Europäischen Tintenpatronenhersteller EFIM (European Federation of Ink and Ink Cartridge Manufacturers) und der EU-Kommission hat der Europäische Gerichtshof (EuGH ) am Donnerstag ein Urteil verkündet. Darin bestätigt das Gericht die Entscheidung der Kommission, der Beschwerde von EFIM nicht weiter nachzugehen und keine Untersuchungen über mögliche Absprachen der Druckerhersteller und anderer Wettbewerbsverstöße durchzuführen.

Mit dem heutigen Urteil erteilt der EuGH der Kommission nun faktisch einen Freibrief zu entscheiden, ob sie Beschwerden über Wettbewerbsverstöße gründlich nachgehen will oder sie ohne nähere Prüfung einstellen kann. Dazu kann sich die Kommission auf ihre Annahme stützen, dass die Sache keine Bedeutung für den Wettbewerb in der Gemeinschaft habe. Damit sind dann nationale Behörden zuständig.

In der Sache hatte EFIM, in dem alternative Tintenanbieter wie Pelikan und Peach organisiert sind, geltend gemacht, dass die Hersteller von Tintendruckern ihre Strategien zum Ausschluss von Wettbewerbern etwa durch Patente und Gebrauchsmuster untereinander absprechen würden. Die Kommission hatte es abgelehnt, das zu überprüfen. Der EuGH sagt dazu, es sei Sache des Beschwerdeführers, Nachweise über solche Behauptungen zu führen. Die Kommission müsse das nicht näher untersuchen.

Allerdings stehen auch nur den Wettbewerbsbehörden entsprechende Rechte zu bis hin zur Durchführung von Hausdurchsuchungen bei den verdächtigten Unternehmen. Wie betroffene Unternehmen ohne solche Rechte ausreichende Beweise beschaffen sollen, wie etwa Pelikan den Konkurrenten Hewlett-Packard, Canon oder Brother Absprachen ihrer Marktstrategie nachweisen soll, sagt der EuGH nicht.

Das Urteil ist für Beobachter auch deshalb überraschend, da es ganz anders als die bisherige Rechtsprechung des EuGH ausgefallen ist. Eigentlich hatten sich die Vertreter der Kommission in dem Verfahren keine sehr guten Chancen ausgerechnet. EFIM prüft nun, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden sollen. (tig)