Brüssel erhöht Druck zur Umsetzung neuer TK-Regeln

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland und 16 weitere Mitgliedsstaaten die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen verspäteter Adaption des Telecom-Pakets eingeleitet.

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Die EU-Kommission hat am Donnerstag gegen Deutschland und 15 weitere Mitgliedsstaaten die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen verspäteter Umsetzung der neuen Brüsseler Regeln für den Telekommunikationsmarkt eingeleitet. Die Frist für die Umsetzung des sogenannten Telecom-Pakets war am 25. Mai abgelaufen.

Im Juli hatte die Kommission bereits einen ersten blauen Brief an Berlin und damals noch 19 andere EU-Länder geschickt. Lettland, Litauen, Luxemburg und die Slowakische Republik hätten seitdem ihre Pflichten erfüllt, hieß es in Brüssel. Die übrigen Staaten seien gefordert, die anhaltende Verzögerung zu begründen. Sollten sie dem nicht nachkommen, drohten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafgelder.

Die neuen Vorschriften geben den Verbrauchern zusätzliche Rechte für Festnetz- und Mobilfunkdienste und den Internetzugang. So sollen die Kunden etwa den Telefonanbieter innerhalb eines Tages unter Beibehaltung ihrer Rufnummer wechseln und im Interesse der Netzneutralität Auskünfte über das vom Provider praktizierte Verkehrsmanagement verlangen können.

Berlin will diese Vorgaben mit der laufenden Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umsetzen, die am Freitag im Bundesrat auf der Tagesordnung steht. In einer Testabstimmung setzten die Länder die Zeichen auf Ablehnung der Initiative, sodass der Bundestag von sich aus einen Vermittlungsausschuss einberufen müsste. Insgesamt würde sich so die Umsetzung der EU-Bestimmungen weiter verzögern. Die vollständige Adaption der mit dem Paket verknüpften überarbeiteten Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation stünde überdies noch aus, da der Bund bislang keinen Handlungsbedarf bei Cookies sieht. (vbr)