Brüssel mahnt Berlin wegen Umsetzung der TK-Richtlinie

Brüssel schickt Berlin einen blauen Brief: Zusammen mit 19 weiteren Mitgliedsstaaten hat Deutschland den neuen europäischen Rechtsrahmen für Telekommunikation nicht fristgemäß in nationales Recht umgesetzt.

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Die EU-Kommission hat Deutschland und 19 weitere EU-Mitgliedsstaaten wegen der verspäteten Umsetzung der europäischen Telekommunikationsrichtlinie ermahnt. Die Frist für die Umsetzung des sogenannten Telekom-Pakets in nationales Recht sei am 25. Mai abgelaufen, heißt es in einer Mitteilung der Kommission vom Dienstag mit. Zwar hätten alle Mitgliedstaaten inzwischen entsprechende Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, aber nur sieben die neuen Regeln schon vollständig umgesetzt. Die anderen 20 Staaten haben nun zwei Monate Zeit, der Kommission zunächst sämtliche zur Umsetzung ergriffenen Maßnahmen mitzuteilen.

Der neue europäische Rechtsrahmen soll unter anderem Anreize für einen zügigen Ausbau der Breitbandnetze in Europa setzen. Auch sollen Datenschutz und Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich gestärkt werden. Eine Umstellung eines Telefonanschlusses oder ein Providerwechsel sollen künftig innerhalb eines Arbeitstages erfolgen. Zudem sollen Mobilfunkkunden ihre Rufnummer unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit jederzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen können.

In Deutschland soll die Brüsseler Richtlinie mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umgesetzt werden. Das neue TKG war im März von der Bundesregierung verabschiedet worden und liegt dem Bundestag vor. Sollten Deutschland und die anderen Bummelstaaten die Anfrage der Kommission nicht zufriedenstellend beantworten, kann Brüssel sie im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens offiziell zur Umsetzung auffordern. Danach droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. (vbr)