Klare Worte statt Juristensprech
Wir alle lĂĽgen im Internet, und zwar dauernd. Aus Notwehr. Schuld daran sind kundenfeindliche Nutzungsbedingungen.
Hand aufs Herz: Wann haben Sie zuletzt gelogen? In einem Bereich zählen wir alle mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu den chronischen Lügnern: Beim Anklicken des kleinen Kästchens, mit dem wir bestätigen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder End User License Agreements (Eula) einer Webseite oder einer Software gelesen und verstanden zu haben. Laut New York Times musste selbst der amerikanische Top-Anwalt John Keker einmal vor Gericht zugeben, dass auch er die aufploppenden Texte sofort wegklickt, ohne sie zu lesen. Kein Wunder: Wer hat schon Lust, mehrere Bildschirmseiten Juristensprech durchzuackern, nur um bei irgendeinem Onlineshop ein neues Handy zu bestellen? Dabei behandeln gerade die Nutzungsbedingungen von sozialen Netzwerken mitunter durchaus nicht-triviale Fragen – etwa die, wem der ganze vom Nutzer produzierte Content gehört.
Ich unterstelle mal, dass die meisten Anbieter nicht absichtlich möglichst lange und unverständliche Nutzungsbedingungen formulieren, um darin irgendwelche Schweinereien zu verstecken, sondern dass diese Monstertexte eher übervorsichtigen Juristen geschuldet sind, die sich gegen jede Eventualität absichern wollen. Das Problem wird dadurch nicht kleiner: Ich halte diese ellenlangen Belehrungen schlicht für unzumutbar, schon deshalb, weil ich noch andere Dinge zu tun habe. Andererseits muss irgendwie sichergestellt sein, dass bei einem Deal beide Parteien wissen, worauf sie sich einlassen. Was also ist zu tun?
Das Online-Magazin IT World hat ein schöne Beispiele vorgestellt, wie sich das Problem zumindest abmildern lässt: Etwa durch eine zweigeteilte Eula – eine juristisch korrekte Langfassung und eine kurze, knackige und verständliche. Die liest sich dann beispielsweise so: „It’s free, use at your own discretion. Not my fault if it ruins everything.“ Schluck – da fällt die Zustimmung schon schwerer. Aber Danke für die klaren Worte.
Ansonsten empfiehlt IT World den Nutzern, selbst eine klare und verständliche Sprache in den Nutzungsbedingungen einzufordern. Etwa, indem sie sich bei Firmen beschweren, die besonders schwerverdauliche Eulas haben, oder indem sie Firmenmanager persönlich anrufen, um sich erklären zu lassen, was zum Teufel denn diese oder jene Passage zu bedeuten habe. Oder indem sie Anbieter mit leicht verständlichen Eulas bevorzugen.
Eine schöne Vorstellung, die eigene Marktmacht als Kunde zu nutzen, um solche Auswüchse der Kundenverachtung einzudämmen. Aber meiner Meinung nach auch etwas naiv. Wer schon – zu Recht! – keine Zeit aufbringen mag, schlechte Eulas durchzulesen, wird sich erst recht nicht die Mühe machen, eine Mail zu schreiben. Meine Hoffnung ist es, dass irgendwann mal ein Gericht urteilt, dass ein Bestätigungsklick allein eben nicht ausreicht, beliebig verquaste Text rechtswirksam werden zu lassen, sondern dass die AGBs und Eulas dafür ein Mindestmaß an Prägnanz aufweisen müssen. Aber wahrscheinlich ist diese Hoffnung ebenso naiv. (wst)