Schwere Schlappe für Apple im Patentstreit mit Motorola

Apple verletzt nach Ansicht des Landgerichts Mannheim mit seinen Mobilfunkgeräten ein GPRS-Patent von Motorola. Dem Hersteller droht in Deutschland nun ein Verkaufsverbot für iPhones und iPads.

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Der US-Handyhersteller Motorola Mobility hat Apple im Streit um ein Mobilfunkpatent eine schwere Niederlage beigebracht. Das Landgericht Mannheim entschied mit Urteil vom heutigen Freitag, dass Apple mit seinen mobilfunktauglichen Produkten ein GPRS-Patent von Motorola verletzt (Az. 7 O 122/11). Demnach darf Apple das iPhone und die iPad-Modelle mit UMTS nicht mehr in Deutschland in Verkehr bringen. Der Hersteller hat umgehend weitere rechtliche Schritte angekündigt und sieht das Weihnachtsgeschäft in Deutschland trotz des Urteils nicht gefährdet.

In der Auseinandersetzung geht es um das Europäische Patent Nummer 1010336 B1, das ein Datenübertragungsverfahren in Mobilfunknetzen beschreibt. Die Technik ist zentraler Bestandteil des GSM-Mobilfunkstandards GPRS (General Packet Radio Service) für Datenübertragung. Bei zu einem Standard gehörenden Patenten verpflichten sich die Patentinhaber in der Regel, Lizenzen für die Nutzung der geschützten Technik zu fairen Bedingungen zu erteilen (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory, FRAND).

Apple bestreitet die Patentverletzung nicht und hatte Motorola Mobility im Vorfeld auch ein Lizenzangebot unterbreitet. Dies hatte Motorola allerdings abgelehnt. Zu Recht, wie die Mannheimer Richter befanden: Apple hatte sich in den angebotenen Lizenzbedingungen ausbedungen, im Falle einer über die Lizenzgebühren hinausgehenden, rückwirkenden Schadensersatzforderung Motorolas weiter die Nichtigkeitserklärung des Patents zu betreiben. Das Gericht folgte der Ansicht der Motorola-Anwälte, dass ein Lizenzangebot auch die unbedingte Anerkennung einer Schadensersatzpflicht für vergangene Verletzungen beinhalten müsse.

Den angebotenen Konditionen habe Motorola also nicht zustimmen müssen, befand das Gericht. Apple verhalte sich widersprüchlich: Der Hersteller könne nicht einerseits das Patent mit einem Lizenzangebot für die Zukunft anerkennen und es andererseits für eventuelle Schadensersatzansprüche aus der Vergangenheit für nichtig erklären lassen wollen. Zudem hält es das Gericht für "nicht in hohem Maß wahrscheinlich", dass die laufende Nichtigkeitsklage Erfolg haben werde.

Apple könne sich darüber hinaus auch nicht auf eine Lizenz des Herstellers der betroffenen Komponenten berufen, heißt es in dem Urteil weiter. Eine Lizenz des chinesischen Zulieferers Chi Mei habe wenn überhaupt nur für Komponenten des ersten iPhone gegolten. Darüber hinaus habe Motorola darlegen können, dass die für Chi Mei erteilte Lizenz sich nur auf Bauteile für den "Niedrigpreismarkt" beschränkt habe.

Apple darf dem Gericht zufolge die betroffenen Produkte in Deutschland nicht mehr verkaufen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es wird nicht bis zur Klärung in einer höheren Instanz ausgesetzt. Will Motorola Mobility das Urteil nun vollstrecken lassen, muss die künftige Google-Tochter eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro hinterlegen. Damit sollen mögliche Forderungen Apples abgesichert werden, sollte der iPhone-Hersteller in der nächsten Instanz Erfolg haben. Der Forderung Apples, die Sicherheitsleistung auf 2 Milliarden Euro festzusetzen, entsprach das Gericht nicht. (vbr)