Datenschutz-Zwischenbericht der Internet-Enquete: Ja schon, aber …

In vielen Datenschutz-Bereichen kam die Bundestags-Enquete Internet und digitale Gesellschaft nicht wirklich zu einem Ergebnis: Weder Regierung noch Opposition fanden in wichtigen Fragen eine Mehrheit.

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Von
  • Falk Lüke

Mit einem guten halben Jahr Verzögerung hat die Bundestags-Enquete Internet und digitale Gesellschaft über den Zwischenbericht zum Datenschutz abgestimmt, der eigentlich schon im April 2011 hätte vorliegen müssen. Damit hat die Enquete-Kommission des Bundestags zur digitalen Gesellschaft einen vierten Themenbereich ihrer Arbeit  abgehakt – kam in vielen Punkten aber nicht wirklich zu einem Ergebniss: Der Zwischenbericht musste teilweise unvollständig bleiben, da weder Regierung noch Opposition in strittigen Fragen eine Mehrheit fanden. Mehrfach stimmte der von der FDP benannte Sachverständige padeluun mit den Reihen der Opposition, sodass es zum Patt kam.

Nicht einigen konnten sich die Kommissionsmitglieder unter anderem auf ein Verbandsklagerecht für Verbraucherverbände. Durch ein Abstimmungspatt gibt es dazu keine gemeinsame Empfehlung. Stattdessen enthält der Zwischenbericht Sondervoten und einen Anhang mit den Vorschlägen, die keine Mehrheit bekommen haben.

Gestritten wurde zudem nicht nur über Empfehlungen zum europäischen Rechtsrahmen, sondern auch über Privacy by Design. Eigentlich soll damit der Datenschutz von vornherein stärker in die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken implementiert werden. Eine Empfehlung dazu lehnten die Vertreter der Regierungskoalition ab; der von der CDU benannte Sachverständige Bernhard Rohleder, Geschäftsführer des IT-Branchenverbandes Bitkom, meinte zur Begründung, eine Privacy-by-Design-Regelung klinge nur in der Theorie gut.

Strittig war zudem eine Passage zum Thema Soziale Netzwerke. Halina Wawzyniak von der Linkspartei betonte, dass man konkrete Empfehlungen zur Regulierung sozialer Netzwerke vorschlage, etwa Vorschriften für Datenaustausch über Schnittstellen (APIs). Die Koalitionsvertreter, mit Ausnahme des von der FDP benannten Sachverständigen padeluun, sahen dies als nicht notwendig an.

In den ersten Streitpunkten endeten alle Abstimmungen mit einem Patt: padeluun stimmte auch hier in den strittigen Punkten mit den Anträgen der Abgeordneten und Sachverständigen der Oppositionsparteien. Abgelehnt wurde ein Antrag der Oppositionsvertreter in der Internet-Enquete, mit dem die Aufnahme von Datenschutzrechten ins Grundgesetz empfohlen werden sollte.

Keine Chance hatte der unter anderem vom CCC propagierte  Datenbrief, mit dem mit einer jährlichen kostenfreien Statistik Verbraucher eine Übersicht zu den über sie bei Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Informationen bekommen sollen. Die Mehrheit der Internet-Enquete hielt die Idee für nicht praktikabel.

Umfangreiche Empfehlungen diskutierte die Enquete zu verschiedenen Bereichen des Datenschutzes, vom Internet der Dinge über Anonymität/Pseudonymität, Geodaten, Deep Packet Inspection bis hin zur Vorratsdatenspeicherung. Hier gab es eine Vielzahl an Anträgen der Oppositionsparteien, von einem Vorschlag mit 80-tägiger IP-Adress-Speicherdauer in einem von der SPD formulierten Text über vollkommene Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung durch Grüne und Linkspartei. Keiner der Anträge konnte eine Mehrheit finden. (jk)