EU ringt um Roaming-Regeln

Möglicherweise gelingt es den EU-Gremien nicht, die jetzige Roaming-Direktive rechtzeitig vor ihrem Ende durch neue Vorschriften zu ersetzen. Einige Länder schlagen deshalb vor, die Gültigkeit der aktuellen Regeln zu verlängern.

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Von
  • Christian Kirsch

Auf der jüngsten Sitzung (PDF) des EU-Ministerrats zum Thema Telekommunikation ging es unter anderem um den Vorschlag der Kommission für neue Roaming-Regeln in der Gemeinschaft. Dabei gab es insbesondere Kritik an der sogenannten Entkopplung.

Dieses Konzept sieht vor, dass Kunden in Zukunft unabhängig von ihrem Mobilfunkvertrag spezielle Roaming-Vereinbarungen mit beliebigen Anbietern abschließen können. Einige Staaten halten das jedoch für zu aufwendig und zu teuer. Der Vorschlag der Kommission, Kunden dafür mit einer neuen SIM-Karte auszustatten, sei eine zu starke technische Vorgabe, hieß es außerdem.

Ablehnend hatten sich dazu zuvor der deutsche Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sowie E-Plus geäußert. Auch die europäische Regulierungsbehörde BEREC bewertet (PDF) die Entkopplung zurückhaltend: Bei hohen Kosten für die Umsetzung sei der Nutzen nicht sicher.

Unterstützung fand die Kommission für ihr Vorhaben, die Endkundenpreise für das Roaming weiterhin zu kontrollieren und ab 2015 die Zuschläge für grenzüberschreitende Verbindungen ganz abzuschaffen. Bis Mitte 2014 sollen demzufolge die Kosten für abgehende Gespräche auf 24 Cent pro Minute, für ankommende Anrufe und SMS auf 10 Cent sinken. Bei der Datenübertragung strebt die Kommission 50 Cent pro MByte an (alle Preise zzgl. Umsatzsteuer).

Update: Damit gäbe es erstmals eine Preisobergrenze für die Datenübertragung bei Endkunden. Bislang hatte es nur Festlegungen für die Beträge gegeben, die sich die Provider untereinander in Rechnung stellen dürfen.

Die aktulle Roaming-Richtlinie gilt noch bis 30. Juni 2012. Sollte bis dahin keine neue verabschiedet sein, würden die bisherigen Preisgrenzen wegfallen. Einige Staaten schlugen deshalb auf der Ministerratssitzung vor, die Gültigkeit der aktuellen Regeln um sechs oder gar zwölf Monate zu verlängern. (ck)