Höchstes Gericht befasst sich mit Assanges Auslieferung
Der britische Supreme Court wird im Februar über die Auslieferung von Julian Assange verhandeln. Dabei geht es um eine rechtliche Frage von höchstem öffentlichen Interesse.
Der britische Supreme Court hat die Beschwerde von Wikileaks-Gründer Julian Assange gegen seine Auslieferung an sie schwedischen Behörden zur Verhandlung angenommen. Dabei wird es nur um die Verfahrensfrage gehen, ob die schwedische Staatsanwaltschaft einen europäischen Haftbefehl ausstellen durfte, aufgrund dessen der Australier in Großbitannien festgesetzt wurde. Die zweitägige Anhörung wird am 1. Februar nächsten Jahres beginnen, kündigte das Gericht am Freitag an. Zwei niedere Gerichtsinstanzen hatten die Auslieferung bereits für rechtens befunden.
Der schwedische Staatsanwaltschaft hatte einen Haftbefehl erwirkt, nachdem der Wikileaks-Aktivist entgegen einer Absprache zwischen seinem Anwalt und der zuständigen Staatsanwältin nicht zum vereinbarten Verhörtermin am 8. Oktober 2010 erschienen war. Assange hatte mit der Zusage zu diesem Termin das Land am 27. September verlassen dürfen. Die Staatsanwaltschaft wollte ihn zu den Vorwürfen der sexuellen Belästigung und des Verdachtes auf Vergewaltigung in einem minder schweren Fall befragen. In Großbritannien steht Assange seither unter Hausarrest.
Die Richter des Supreme Court befassen sich nicht mit den schwedischen Vorwürfen und auch nicht mit der von Assanges Anwälten vorgebrachten Befürchtung, dass ihr Mandant von Schweden an die USA ausgeliefert werde, wo derzeit der mutmaßliche Wikileaks-Informant Bradley Manning vor Gericht steht. Allein die Frage, ob Ermittler in einer Voruntersuchung einen europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen, sei von herausragendem öffentlichen Interesse, befanden drei Richter des Supreme Court. Ein schwedischer Richter hatte auf Antrag der Ermittler zunächst einen schwedischen Haftbefehl gegen Assange erlassen. Auf dieser Grundlage hatte die Staatsanwaltschaft einen EU-Haftbefehl ausgegeben, ohne erneut ein Gericht einzubeziehen. (vbr)