Musikindustrie beklagt Urheberrechtsverletzungen an Universitäten

Über 900 Beschwerden über Urheberrechtsverletzungen hat die RIAA der University of South Carolina im vergangenen Jahr zukommen lassen. Damit liegen die Südstaaten-Studenten im nationalen Vergleich in der Spitzengruppe.

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Die USC ist offenbar die School of Rock. Zu den beliebtesten Campus-Sportarten der Studenten in South Carolina gehört angeblich, Musik über das Uni-Netzwerk zu verbreiten – selbstverständlich vollkommen illegal, meint die Lobby der Musikindustrie. Deshalb ist die Universität des US-Bundesstaates auch ein dicker Dorn im Auge des Labelverbands. Ganze 914 Urheberrechtsverletzungen von USC-Studenten hat die RIAA im vergangenen Jahr den Verantwortlichen der Uni zur Kenntnis gebracht, berichtet die Regionalzeitung The State. Das sind mehr, als die extra für die Bearbeitung solcher Hinweise eingestellte Vollzeitkraft bewältigen kann – außer der RIAA schicken auch ihre Film-Schwester MPAA und die Softwarebranche regelmäßig Post.

Damit ist die USC einsame Spitze in dem südlichen Bundesstaat und spielt auch im landesweiten Vergleich in der ersten Piraten-Liga, sagt die RIAA. Die Industrie fordert seit langem, dass sich die Universitäten stärker mit Urheberrechtsverstößen ihrer Studenten befassen. Auch die USC will sich dem Zeitungsbericht zufolge verstärkt Möglichkeiten erörtern, wie Urheberrechtsverstöße auf dem Campus einzudämmen sind. Über entsprechende Änderungen in den Nutzungsbedingungen für Internet auf dem Campus diskutiert der Technikchef der Uni nun mit Ginger DeMint. Die Tochter eines US-Senators und ehemalige Mitarbeiterin des Bildungsministeriums ist bei der RIAA für die Beziehungspflege zu Regierung und Industrie zuständig. Außer mit der USC spricht sie im Rahmen des RIAA-Programms "University Outreach" auch mit Vertretern anderer Fakultäten, nicht aber mit The State.

Mit den Bemühungen um Aufklärung und Beratung der Unis über die "Piraten" auf dem Campus kontrastiert die Industrie ihr umfangreiches Abschreckungsprogramm aus Individualklagen gegen vermeintliche Filesharer: Am Anfang steht eine Klage gegen Unbekannt. Mit dieser schon zigtausendfach erprobten Methode (über 20.000 Verfahren sollen es bisher sein) besorgt sich die Industrie die Anschlussbesitzer zu den IP-Adressen, über die angeblich geschütztes Material verbreitet wurde. In der Regel laufen diese Verfahren auf einen Vergleich über einige tausend US-Dollar hinaus (RIAA-Richtgröße: 3750 US-Dollar), da die Verklagten von einem Prozess noch höhere Anwaltskosten fürchten. Allerdings hat die Industrie schon in einigen Fällen, in denen es zu einem Verfahren kam, Rückzieher machen müssen. (vbr)