Grünes Licht im EU-Parlament für geplantes Einheitspatent

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat das Gesetzespaket der EU-Kommission für ein abgespecktes Gemeinschaftspatent befürwortet. Heftig umstritten ist noch die damit verknüpfte einheitliche Gerichtsbarkeit.

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Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat das Gesetzespaket der EU-Kommission für ein abgespecktes Gemeinschaftspatent mit einigen Änderungen befürwortet. Prinzipiell soll damit ein einheitlicher Patentschutz für 25 Mitgliedsstaaten auf dem Weg der "verstärkten Zusammenarbeit" ermöglicht werden. Italien und Spanien sind gegen die angestrebte Rechtsharmonisierung, sodass eine Einigung aller Beteiligten im EU-Rat nicht möglich war. Das Paket umfasst zudem den Entwurf für eine Ratsverordnung, wonach Anmeldungen in einer beliebigen europäischen Sprache beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht werden können. Ein erteiltes gewerbliches Schutzrecht muss letztlich in Übersetzungen in den drei EPA-Amtssprachen Englisch, Französisch und Deutsch vorliegen.

Laut dem Votum der Rechtspolitiker sollen kleine und mittlere Unternehmen Vergünstigungen erhalten. Ihnen würden die Kosten für Übersetzungen komplett ersetzt und ein zusätzlicher Rechtsschutz gewährt, heißt es in einer Mitteilung. Durchgesetzt habe der federführende Ausschuss zudem eine verbesserte Aufteilung der Gebühren für die jährliche Aufrechterhaltung der Schutzansprüche, die die ökonomische Basis des gesamten Systems bilde. Voraussichtlich im Februar muss noch das gesamte Parlament über die Initiative abstimmen, wofür das Votum des Rechtsausschusses als Empfehlung gilt. Abschließend soll das Vorhaben noch einmal im Rat behandelt werden.

Die Kritik an dem Paket und dem separat beratenen Vorschlag für eine einheitliche Patentgerichtsbarkeit verstummt derweil nicht. Gegner einer Ausweitung des Systems zum Schutz immaterieller Güter warnen seit Langem, dass ein Gemeinschaftspatent und die damit verknüpften Durchsetzungsinstanzen in Europa eine Hintertür zur Legalisierung von Softwarepatenten öffnen könnten.

Doch auch die European Patent Lawyers Association (EPLAW) bringt verstärkt Bedenken ins Spiel. Schon im September ließ die Branchenvereinigung von Patentanwälten kaum ein gutes Haar am Vorstoß der polnischen Ratspräsidentschaft für ein EU-Patentgericht, über den die zuständigen Minister noch vor Weihnachten eine Einigung erzielen wollen. Sie fürchtet demnach, dass der Kompromiss mit der Kommission mittelfristig mehr negative als positive Folgen für die Wirtschaft – und vor allem den Mittelstand – habe.

Die EPLAW moniert unter anderem, dass sich die Patentgerichtsbarkeit auf zu viele lokale Einrichtungen verteilen solle. Dies verringere die Qualität und Effizienz des Systems. Die Anwälte sprechen sich auch gegen eine einheitliche Bestimmung des Begriffs von Patentverletzungen aus und wollen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dabei weitgehend außen vor wissen. In einer aktuellen Mitteilung (PDF-Datei) charakterisiert die EPLAW die Pläne für das neue Patentgericht als "unerwünschtes Geschenk für die Industrie" und beklagt eine "unnötige Eile in Brüssel". Die Fehler des Vorschlags seien so fundamental, dass das System zum Scheitern verurteilt sei.

Für Unmut sorgt bei Beobachtern auch, dass der Rat nur eine an allen entscheidenden Stellen geschwärztes Gutachten (PDF-Datei) öffentlich machte, in dem der Rechtsdienst des EU-Rats die Arbeiten an einer gemeinsamen Patentgerichtsbarkeit untersucht. Mittlerweile verfügbar ist dagegen eine Eingabe (PDF-Datei) der luxemburgischen Ratsdelegation vom Juli, die in Folge einer negativen Einschätzung des EuGHs schwere Bedenken gegen die auf dem Tisch liegenden Pläne erhebt. (jk)