Richter äußern Zweifel an Mannesmann-Freisprüchen

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich weiter mit den Freisprüchen im Prozess um die Prämien, die nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone gezahlt wurden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Bundesgerichtshof wird sich heute weiter mit dem Mannesmann-Prozess auseinandersetzen. Am gestrigen ersten Verhandlungstag hatten Richter bereits Zweifel an den Freisprüchen für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Ex-Mannesmann Chef Klaus Esser, der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel und weitere Angeklagte angemeldet. Mit einem Urteil des BGH in dem Revisionsverfahren um Prämien nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone Anfang 2000 wird erst in einigen Wochen gerechnet.

Das Landgericht Düsseldorf hatte die Angeklagten vor 15 Monaten freigesprochen. Seit Anfang 2004 mussten sich die sechs führenden deutschen Manager und Gewerkschafter wegen Untreue oder Beihilfe vor Gericht verantworten. Es ging um Prämien in Höhe von rund 60 Millionen Euro, die nach der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone vor vier Jahren geflossen sind. In der Urteilsbegründung hieß es, das Gericht sei nur für die Beurteilung des Straftatbestandes zuständig gewesen. Ein Urteil über unternehmerische oder ethische Entscheidungen sei nicht zu fällen gewesen. Wie schon zuvor während der Verhandlung meinte die Richterin in ihrem Urteil, die Millionenzahlungen seien möglicherweise teilweise nach dem Aktienrecht unzulässig gewesen; dies sei aber ein zivilrechtliches Problem, es sei keine strafbare Untreue erkennbar. (jk)