Mediationsgesetz im Bundestag verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat einstimmig das lang geplante Mediationsgesetz verabschiedet. Nun soll die außergerichtliche Konfliktbeilegung stärker gefördert werden.
Gerichtsverfahren, die alle Beteiligten zweifelsohne viel Zeit, Geld und Nerven kosten, sollen in Zukunft einfacher vermieden werden. So soll der Weg der Mediation, der dabei hilft, Streitigkeiten eigenverantwortlich zu lösen, stärker gefördert werden. Der Grundstein wurde jetzt mit der gesetzlichen Verankerung der Mediation gelegt.
So wurde am 15.12.2011 im Bundestag das Mediationsgesetz verabschiedet, an dem schon seit Jahren gearbeitet wurde. Ziel des Gesetzes ist es laut der offiziellen Verlautbarung, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Dies soll unter anderem dadurch erreicht werden, dass die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren geschützt und die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in Mediationen getroffen wurden, erleichtert wird.
Um die richterliche Streitschlichtung von der Mediation abzugrenzen, wurden die bisherigen Modelle der gerichtsinternen Mediation auĂźerdem in eine erweitertes GĂĽterichterkonzept ĂĽberfĂĽhrt und dieses auch auf die Verfahrensordnungen der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Paten-, Marken- sowie Finanzgerichte ausgedehnt.
Besonders wichtig: Künftig ist die Suche nach einem guten und erfahrenen Mediator deutlich leichter. Denn mit dem Gesetz wurden auch die Anforderung an die Grundkenntnisse und Kernkompetenzen eines Mediators präzisiert und die Voraussetzungen für die Vergabe des Titels "zertifizierter Mediator" gesetzlich verankert.
Die nächsten fünf Jahre sind eine Art Testlauf: Danach soll die Bundesregierung dem Bundestag über die gesammelten Erfahrungen mit diesem Gesetz berichten.
Wird die Mediation angenommen, sparen sich nicht nur den Streithähnen viel Zeit und Geld. Auch die Gerichte würden entlastet. Voraussetzung für den Erfolg ist allerdings, dass die streitenden Parteien tatsächlich Interesse an einer außergerichtlichen Konfliktlösung haben. Wird dies bekundet, führen die Verfahren in geschätzten 80 bis 90 Prozent der Fälle tatsächlich zum Erfolg. Der Rest landet dann doch vor Gericht. Diese Option bleibt den Streitenden aber auch nach Verabschiedung des Mediationsgesetzes erhalten: Die Mediation ist keine Pflicht und schließt den Rechtsweg nicht aus. Es handelt sich lediglich um eine Option, die jederzeit abgebrochen werden kann. (gs)