Oracles Patentprozess gegen Google beginnt Ende März

Rund vier Monate nach dem ursprünglich geplanten Termin soll die Verhandlung um Googles angebliche Verletzung von Oracle-Patenten beginnen. Zugleich hat der Richter über Verfahrensanträge beider Parteien entschieden.

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Von
  • Christian Kirsch

Das ursprünglich für den 31. Oktober 2011 angesetzte Verfahren um die Verletzung von Oracle-Patenten durch Google soll nun frühestens am 19. März beginnen. Das berichtet der deutsche Patentexperte Florian Müller in seinem FOSS-Blog. Bei der bisher geplanten Aufteilung des Verfahrens in drei Abschnitte soll es bleiben. Danach würden dieselben zwölf Geschworenen, die noch zu bestimmen sind, erst über die Urheberrechts-, dann über die Patentverletzungen und schließlich über die Höhe der möglichen Entschädigung entscheiden.

Kurz nach der Entscheidung über den Prozessbeginn verkündete Richter Alsup Beschlüsse zu neun von zehn Verfahrensanträgen der Parteien. Zwei von vier Anträgen Googles zur Beweisaufnahne lehnte der Richter ab – unter anderem hatte das Unternehmen keinen Erfolg damit, eine Mail des führenden Android-Entwicklers Tim Lindholm aus dem Prozess herauszuhalten. Darin hatte er sich gegenüber dem Google-Boss Andy Rubin dafür ausgesprochen, mit Sun über eine Java-Lizenz zu verhandeln.

Andererseits lehnte Alsup Oracles Antrag ab, sämtliche bisherigen Entscheidungen des US-Patentamtes (USPTO) zur Gültigkeit einzelner Patente bei der Beweisaufnahme nicht zu berücksichtigen. Wenn das USPTO ein Patent "endgültig" für ungültig erklärt hat, darf Google diese Tatsache im Prozess verwerten. Oracle stehen zwar weitere Rechtsmittel gegen solche USPTO-Entscheidungen zur Verfügung. Alsup hält derartige Beschlüsse jedoch für so wichtig, dass die Geschworenen sie kennen müssen. Bislang sind alle im Prozess relevanten Ansprüche zweier Patente "endgültig" für ungültig erklärt worden.

Über den letzten Antrag von Google will Alsup demnächst entscheiden. Darin verlangt das Unternehmen, Teile eines Gutachtens zum Oracle zustehenden Schadensersatz nicht zum Prozess zuzulassen. (ck)