Musikindustrie verklagt Irland wegen unzureichendem Copyright-Schutz

Fünf große Plattenlabels begründen eine Zivilklage gegen den irischen Staat damit, dass die Regierung EU-Vorgaben zum Urheberrechtsschutz nicht umsetze und keine Netzsperren ermögliche.

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Die fünf Plattenlabels EMI, Sony, Universal, Warner und WEA haben vor dem High Court in Dublin einen Zivilprozess gegen den irischen Staat angestrengt (AZ.: 2012 146). Die Unternehmen werfen der Regierung vor, EU-Vorgaben zum Urheberrechtsschutz nicht umzusetzen und keine Maßnahmen zur Einführung von Netzsperren zu erfgeifen. Laut irischen Medienberichten berufen sich die Musikfirmen auf das jüngste Urteil im Verfahren der Branche gegen den Provider UPC, wonach Irland bei der Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern noch nicht alle einschlägigen Brüsseler Bestimmungen erfülle.

Das Gericht hatte zugleich festgehalten, dass die von der Musikindustrie geforderten Sperren von Internetzugängen gemäß dem "Three Strikes"-System sowie die Blockade von Filesharing-Seiten und Trackerdiensten nicht ohne ordentliches Verfahren erfolgen dürften. Zumindest eine Richtergenehmigung müsse vorliegen. Die Klage gegen UPC, mit der Branchenvertreter den Zugangsanbieter zum schärferen Vorgehen gegen Copyright-Verstöße zwingen wollten, wies der High Court zurück. Internetsperren sind dem Beschluss nach mit dem geltenden irischen Recht nicht vereinbar.

Die irische Regierung hatte im Dezember angekündigt, bis Mitte Januar eine einschlägige Verordnung ohne parlamentarische Beratung zu erlassen. Damit sollen Plattenfirmen Verfügungen gegen Provider zum Kappen von Internetzugängen oder zum Sperren von Seiten erwirken können, die Urheberrechtsverletzungen erleichtern.

Die Musikindustrie glaubt aber offensichtlich nicht recht an das verspätete Weihnachtsgeschenk. Willie Kavanagh, Chef von EMI Irland, bemängelte gegenüber der Irish Times, dass die Regierung bislang keinen entsprechenden Entwurf vorgelegt habe. Er fürchtete zugleich, dass eine entsprechende Initiative wahrscheinlich die Ansprüche der Branche nicht erfülle. Deswegen habe man nun den Klageweg beschritten.

Zuvor mussten die Rechteinhaber in ihrem Kampf gegen Copyright-Verstöße im Netz Rückschläge hinnehmen. Das Büro des irischen Datenschutzbeauftragten befand vergangenen Monat in einem Untersuchungsbericht, dass das von der Telekommunikationsfirma Eircom auf Drängen der Musikbranche seit 2010 praktizierte Sperrmodell nicht mit den nationalen Datenschutzbestimmungen vereinbar sei. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte ferner im November entschieden, dass eine präventive Überwachung des gesamten Netzverkehrs durch einen Provider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. (vbr)