Rechtsprofessor: Informationsfreiheit soll ins Grundgesetz

Der Berliner Jurist Michael Kloepfer fordert, ein Grundrecht auf Akteneinsicht in die Verfassung aufzunehmen, um Abhilfe gegen Probleme bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes zu schaffen: Es gehe um elementare Freiheitsfragen.

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Der Berliner Jurist Michael Kloepfer fordert, ein Grundrecht auf Akteneinsicht in die Verfassung aufzunehmen. Damit könnte leichter Abhilfe gegen praktische Probleme bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes geschaffen werden. "Es geht um elementare Freiheitsfragen", betonte der Rechtsprofessor an der Humboldt Universität auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. "Ich würde meinen, da sind auch Mehrheiten organisierbar." Generell sei der Ruf nach einem "Grundrecht auf Akteneinsicht" eine politisch gute Strategie, um die Informationsfreiheit hierzulande weiterzuentwickeln. Es sei schließlich "unzweifelhaft, dass das Gesetz Mängel enthält." Es müssten daher schon jetzt die Weichen für die anstehende Evaluation und die Neuausrichtung beim IFG in der nächsten Legislaturperiode gestellt werden.

Konkret warf Kloepfer die Frage auf, inwieweit beim Gesetz zur Akteneinsicht auf Bundesebene "die Informationsfreiheit noch die Regel ist oder die Ausnahmen übermächtig sind." Man müsse diese zumindest "ordnen und sehen, wo man sie zurückfährt". Insbesondere die absolute Ausklammerung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hält Kloepfer für gänzlich überzogen: "Die landet irgendwann in Karlsruhe", ist sich der Rechtsexperte sicher, da es hier nicht einmal einer Abwägung von Amts wegen bedürfe wie beim Schutz persönlicher Daten. Insgesamt stehe der Gesetzgeber vor der Aufgabe, angemessene Einsichtsrechte "in das Dreigestirn" von Verbraucher- und Umweltinformationsgesetz einzupassen. Letzteres sei bislang auf Bundesebene "das bessere Informationsgesetz", da hier auch schärfere europäische Vorgaben zu berücksichtigen gewesen seien und etwa ein Abwägungsgebot bei Betriebsgeheimnissen gelte. Zudem müssten alle 16 Bundesländer eigene Umweltinformationsregelungen vornehmen.

Hier sieht Kloepfer auch eine Chance, die noch acht Länder ohne eigenes Informationsfreiheitsgesetz zu einem hohen Standard bei Akteneinsichtsrechten allgemein zu verpflichten. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen müssten in dieser Frage am Ball bleiben, nachdem diese schon Druck beim IFG des Bundes gemacht hatten.

Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, zeigte sich zurückhaltender, was eine umfangreiche Reform des Informationsfreiheitsgesetzes anbelangt. "Wir sind mit der Bewahrung des Status quo mehr gebunden als mit der Reform", beklagte der langjährige Verfechter der Festschreibung eines weiten Rechts auf Akteneinsicht. Die Behörden würden das Gesetz nach wie vor als Niederlage empfinden, da es vom Parlament "an den Ministerien vorbei geschrieben" worden sei. Tauss sieht dort "erhebliche Kapazitäten", um dem Ganzen "Sand ins Getriebe zu werfen". So habe man auch schon alle Hände voll zu tun gehabt, um in Schleswig-Holstein eine deutliche Verschlechterung des dortigen IFG durch die Ausklammerung des gesamten "fiskalischen Handelns" der Regierung zu verhindern. Die große Koalition in Kiel hatte zunächst geplant, gleichzeitig mit dem zu schaffenden Umweltinformationsgesetz die Rechte im IFG in einem Bündelgesetz auszuhöhlen. Dieses Vorhaben ist mit der gestrigen Verabschiedung eines eigenen Gesetzes über die Auskunftsrechte zu Umweltinformationen durch den schleswig-holsteinischen Landtag zunächst vom Tisch, was auch die Grünen begrüßen. Sei bedauern aber die verpasste Chance, mehr Auskunftsrechte für die Bürger in einem Gesetz intelligent zu verknüpfen.

Tauss berichtete zudem von leidvollen eigenen Erfahrungen mit der teilweisen Zahnlosigkeit des IFG des Bundes. Vor rund einem Jahr hatte er einen Antrag auf Einsicht in den Vertrag des Bundesverkehrsministeriums mit Toll Collect gestellt. Nach einem "netten Brief", wonach die Einzelheiten des 17.000 Seiten umfassenden Mautvertrages geheim seien, habe er daraufhin Mitte Mai einen ablehnenden Bescheid erhalten. Darin sei auch von "ungünstigen Auswirkungen" auf das Schiedsverfahren von Toll Collect mit dem Bund die Rede gewesen. Zudem sei das IFG erst nach Vertragsschluss in Kraft getreten. Zwei geheime Einsichtnahmen durch Bundestagsausschüsse seien auch bereits erfolgt. Der Sozialdemokrat legte daraufhin Ende Juni Widerspruch ein, da die Betriebsgeheimnisse nicht nachgewiesen worden seien und das Schlichtungsverfahren nicht geltend gemacht werden könne. In einer Woche läuft die Frist für eine Erwiderung aus dem Ministerium ab. Angesichts von Rechtsanwaltskosten für eine Klage in vierstelliger Höhe wollte Tauss in dieser Sache scherzhaft bereits "zu einer Spendensammlung aufrufen."

Der Stern-Reporter Hans-Martin Tillack, der jüngst mit einer ganzen Reihe von Anfragen nach IFG bei Bundesministerien Einblicke in deren von Firmen wie EADS gesponserten Feste erhalten konnte, sieht bei vielen Bürgern und Kollegen noch ein zu starkes Gefühl des "Obrigkeitsstaates" vorhanden. Noch würden sich zu wenige trauen, von ihrem Akteneinsichtsrecht Gebrauch zu machen. Sein Magazin habe inzwischen auch zwei Klagen laufen, da ihm Einblicke in den Terminkalender von Außenminister Frank-Walter Steinmeier sowie in die Kosten der Dienstreisen des Bundeskanzleramtes verweigert worden seien. Mit der zuletzt genannten Anfrage erhoffte sich Tillack, etwas über verdächtige Flüge im Zusammenhang mit der vom Europarat monierten Verschleppung von Terrorverdächtigungen durch die CIA zu erfahren. Diese Informationen seien mit der Begründung verweigert worden, dass sie "von den Bürgern falsch interpretiert werden könnten".

Der Landesbeauftragte Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, berichtete von einem Fall, in dem das Innenministerium des Landes keine Informationen über die Abrechnungen für den Polizeieinsatz zur Absicherung des Besuchs des US-Präsidenten im vergangenen Sommer herausrücken wollte. Hier habe es geheißen, dass auch Polizeikräfte aus anderen Bundesländern beteiligt gewesen seien und daher überhaupt keine Auskunft gewährt werden könne. Für Neumann eine klare "Flucht aus der Informationsfreiheit durch die bloße Zusammenarbeit von Landesbehörden". Der Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, der Mitte Januar eine gemischte Bilanz nach einem Jahr IFG gezogen hatte, forderte ein unbedingtes Festhalten des Parlamentes an den Auskunftsregelungen. Es handle sich um ein Kontrollmittel, das es auszubauen und mit anderen Vorschriften zu harmonisieren gelte.

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)