Apple klagt nicht weiter gegen Newssites zur Enttarnung von Informanten

Die Versuche, per Gerichtsentscheid von Newssites Informationen über die Verursacher von Informationslecks zu bekommen, hat Apple nach Niederlagen vor Gericht nun eingestellt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Apple verfolgt eine Klage gegen die Betreiber von News- und Apple-Gerüchtesites nicht weiter, mit der der Konzern Angaben über Personen bekommen wollte, die firmeninterne Informationen über neue Produkte weitergegeben haben sollen. Einen Termin, bis zu dem eine Berufung gegen eine für Apple ungünstige Gerichtsentscheidung vom Mai hätte eingereicht werden müssen, ließ Apple verstreichen; die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation, die die Sitebetreiber in dem Fall unterstützten, bestätigten gegenüber US-Medien zudem, dass Apple in einer Eingabe bei Gericht von weiteren Klagen in diesem Fall Abstand nehme.

Apple war bereits Ende 2004 gegen die Betreiber der Website PowerPage und AppleInsider vor Gericht gezogen. Die Klage richtete sich gegen einen anonymen Personenkreis ("John Does 1-25"), weil in den Weblogs der Apple-Infosites interne Informationen zu einer angeblichen neuen Audio-Schnittstelle (Codename "Asteroid") von Apple aufgetaucht waren. Um herauszufinden, wer sich hinter den Blogger-Identitäten verbirgt (und ob dies möglicherweise zur Geheimhaltung verpflichtete Apple-Mitarbeiter sind), erwirkte das Unternehmen Verfügungen gegen die Betreiber von AppleInsider, PowerPage sowie ThinkSecret. Die EFF hielt dies für unrechtmäßig: "Blogger liefern Nachrichten, ähnlich wie es Journalisten tun. Deshalb stehen ihnen die gleichen Rechte auf Informantenschutz zu."

Das Berufungsgericht folgte der EFF-Argumentation und hob die Entscheidung der Vorinstanz zu den Verfügungen auf. In seinem Urteil vom Mai sprach das Gericht den Betreibern von Weblogs und Nachrichtenseiten im Internet dieselben Rechte auf Pressefreiheit zu, wie sie für Journalisten anderer Medien gelten. Dazu gehört unter anderem das Recht, die Namen von Informanten unter Verschluss zu halten. Die Argumentation von Apple, Blogger würden weder in kalifornischen noch in Bundesgesetzen erwähnt und "Asteroid" wäre gar keiner Nachricht wert gewesen, ließen die Richter nicht gelten. Da Apple nicht weiter gegen diese Entscheidung vorgeht, könnte die Entscheidung für andere, vergleichbare Verfahren als Präzedenzfall Bedeutung erlangen, vermutet die EFF.

Allerdings kann Apple weiter auf anderen, auch juristischen, Wegen versuchen, gegen die Plaudertaschen vorzugehen. Apple habe sich gar nicht richtig bemüht, intern die Informanten der Newssites zu enttarnen, hatte das Berufungsgericht festghehalten. Die Entscheidung des Gerichts behindere die Ermittlung der Urheber der Informationslecks, beklagte Apple dagegen laut Berichten in US-Medien – und der Konzern soll weiter interne Untersuchungen durchführen. Ein Verfahren gegen die Apple-Gerüchtesite ThinkSecret läuft zudem weiter, in dem Apple wegen der Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen klagt. (jk)