Allofmp3.com schlüpft durch eine Gesetzeslücke

Die in Russland geltenden Copyright-Gesetze reichen der Staatsanwaltschaft nicht aus, um gegen den MP3-DownloadDienst vorzugehen.

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Die Ermittlungen gegen den russischen MP3-Download-Dienst Allofmp3.com werden wohl vorerst eingestellt. Die russische Nachrichtenagentur Praim-TASS berichtet unter Berufung auf "eingeweihte Kreise", die Staatsanwaltschaft habe auf Grund der geltenden Gesetze in Russland keine Handhabe. Grundsätzlich sei Allofmp3.com zu beanstanden, doch werde in Russland die "materielle" Verbreitung von illegalen Kopien von CDs und DVDs sanktioniert, nicht aber die Verbreitung über das Internet: Dabei würde der Anbieter nicht selbst die Kopien erstellen, sondern der Nutzer.

Im Februar hatte die Spezialabteilung "Computerkriminalität" der Moskauer Polizei die Ergebnisse ihrer Ermittlungen gegen den MP3-Download-Dienst der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben. Auch wurde dem Staatsanwalt eine offizielle Beschwerde des Musik-Branchenverbands IFPI übermittelt. AllofMP3 vertreibt ungeschützte MP3-Dateien und bietet als einziger kommerzieller Anbieter freie Wahl von Wunschbitrate und Codec. Nach einer von c't eingeholten Expertenmeinung haben die Betreiber jedoch kein Recht, das Repertoire in Deutschland anzubieten (siehe: Musik-Downloads in der Grauzone, Legalitäts-Check: Allofmp3 und Weblisten, c't 5/05, S. 156). Im Heimatland beruft sich der Dienst auf Abkommen mit den dortigen Verwertungsgesellschaften. Die IFPI in Moskau bestreitet das.

Dieser Beitrag enthielt im Original einen Link auf die russische Musik-Downloadplattform AllofMP3. Die Musikindustrie hatte gegen AllofMP3 eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I erwirkt, im dem AllofMP3 untersagt wird, nach deutschem Urheberrecht geschützte Aufnahmen im Web zum Download bereitzustellen. Aufgrund der Entscheidung des OLG München in dem Verfahren der Musikindustrie gegen Heise sieht der Verlag derzeit juristisch keine Möglichkeit, den Link weiter anzubieten. Der Heise Zeitschriften Verlag bedauert diese erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit. (anw)