Verbunddatei Rechtsextremismus beschlossen

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus akzeptiert.

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Von
  • Detlef Borchers

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus akzeptiert. Mit diesem Gesetzentwurf wird die rechtliche Grundlage zum Aufbau der im November 2011 angekündigten "Verbunddatei Rechtsextremismus" geschaffen. Die Polizeigewerkschaften kritisieren den Aufbau dieser Datei als ungenügende Maßnahme.

Die Anlage der neuen Verbunddatei lehnt sich an die Antiterrordatei (ATD) an, die als Indexdatenbank rund 20.000 Personen umfasst und auf Suchläufe nur Mitteilungen über vorhandene Fundstellen herausgibt. "Anders als die ATD wird die zukünftige Rechtsextremismusdatei zudem nicht nur als reiner Fundstellennachweis ausgestaltet, sondern es wird im Rahmen von Projekten zur Aufklärung rechtsextremistischer Bestrebungen sowie zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten auch eine erweiterte Nutzung der in der Rechtsextremismusdatei gespeicherten Daten möglich sein", heißt es in der Erläuterung der Bundesregierung zur neuen Datei.

Dies geht den beiden Polizeigewerkschaften nicht weit genug. Die Neonazi-Datei sei ein unzereichender Schritt in die richtige Richtung, heißt es in der Pressemeldung der Deutschen Polizeigewerkschaft. Um ein umfassendes Bild zu erhalten, müssten auch alle Kontaktpersonen verdächtiger Rechtsextremisten erfasst werden. Dies habe jedoch die Justizministerin verhindert. "Die Bundesjustizministerin muss aufpassen, dass sie nicht zur 'Bundesverhinderungsministerin' wird", heißt es in der Stellungnahme, die außerdem auf eine rasche Einführung der Vorratsdatenspeicherung drängt.

Auch die konkurriende Gewerkschaft der Polizei übt in ihrer Stellungnahme Kritik an der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich für eine zeitliche Befristung der Dateiinhalte stark gemacht hatte: "Auch jetzt beharrt die Bundesjustizministerin auf Speicher- und Löschungsfristen. Wie sollen die Sicherheitsbehörden aber langjährige Verbindungen aufdecken, wenn sie ihre Erkenntnisse aus Datenschutzgründen nach einigen Jahren wieder wegwerfen müssen?", fragt der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut.

Hingegen hat Jörg Ziercke (SPD), der Präsident des Bundeskriminalamt (BKA) die Einrichtung der Verbunddatei begrüsst. Gegenüber dem ARD-Morgenmagazin betonte Ziercke, dass die Einrichtung einer gemeinsamen Datei angesichts der sehr unterschiedlichen Ausgangsdaten schon ein großer Vorteil sei. (vbr)