Galaxy Tab 10.1: Apple scheitert mit Berufungsklage

Ein niederländisches Berufungsgericht hat die Entscheidung der vorhergehenden Instanz bestätigt und Apples Forderung nach einem Vertriebsverbot von Samsungs Tablet abgelehnt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 116 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Das in Den Haag ansässige Berufungsgericht Gerechtshof 's-Gravenhage hat entschieden, dass das Galaxy Tab 10.1 Apples Geschmacksmuster (Nummer 000181607-0001) nicht verletzt. Im August 2011 hatte ein Gericht in Den Haag die von Apple geforderte einstweilige Verfügung gegen Samsungs Tablet bereits abgewiesen – die darauf folgende Berufungsklage des iPad-Herstellers ist damit ebenfalls gescheitert.

Das niederländische Berufungsgericht erachtete Apples Geschmacksmuster nach Angabe des Patentanalysten Florian Müller zwar nicht für ungültig, sah aber aufgrund von älteren Geschmacksmustern und Produktmodellen anderer Firmen nur einen sehr "engen" Bereich davon abgedeckt und diesen durch das Galaxy Tab 10.1 als nicht verletzt an.

Das Gericht in Den Haag berücksichtigte den Angaben nach vier Geschmacksmuster und zwei Produkte als "Prior Art" in seiner Entscheidung, während sich das Landgericht Düsseldorf nur auf zwei Muster stützte. In Deutschland konnte Apple im vergangenen August eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 erwirken. Die Entscheidung über eine einstweilige Verfügung gegen das daraufhin modifizierte Modell Galaxy Tab 10.1N will das Gericht Anfang Februar treffen. (lbe)