Megaupload: CDU/CSU verteidigt Notwendigkeit von SOPA

Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU zeigt sich enttäuscht darüber, dass die für Abstimmung über die US-Gesetzesvorschläge SOPA und PIPA heute nicht stattgefunden hat. Der Fall Megaupload zeige, wie notwendig derartige Gesetzesvorhaben seien.

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Von
  • Gerald Himmelein

In einer Stellungnahme begrüßt die Bundestagsfraktion der CDU/CSU die Bemühungen der USA, mit den Gesetzesvorschlägen SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP Act) gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen. Bedauert wird hingegen, dass die ursprünglich für heute geplante Abstimmung im US-Senat heute aufgrund von Protesten im Internet unbestimmt verschoben wurde. Der Fall Megaupload zeige, dass man im Internet einen "klaren Rechtsrahmen" benötige – auch wenn "einzelne Regelungen" in den US-Gesetzesentwürfen "zu weit gehen". Um welche Regelungen es sich hier handelt, erklären die Vertreter der Bundestagsfraktion nicht. Es fällt allerdings auf, dass das Reizwort "Websperren" im Text der Bundestagsfraktion kein einziges Mal vorkommt.

Autoren der Stellungnahme sind der stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, sowie Ansgar Heveling, der Berichterstatter für das Urheberrecht im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Kultur und Medien tätig ist.

Die beiden CDU-Abgeordneten zeigen sich erstaunt darüber, "dass Wikipedia, Google, die Grünen und viele andere durch ihre Proteste gegen SOPA und PIPA auch geldgierigen Internetkriminellen wie dem Gründer von Megaupload beispringen." Bei den Gesetzesvorschlägen gehe es nicht um Zensur, sondern ausschließlich um den Schutz von Kreativen vor einer "Ausbeutung" ihrer Werke.

In der Stellungnahme der Bundestagsfraktion der CDU/CSU heißt es weiterhin: "Trotz unermüdlicher und zeitintensiver Ermittlungen ist es den Strafverfolgungsbehörden wie auch im Fall kino.to viel zu lange nicht gelungen, einer Handvoll notorischer Hochstapler und Betrüger das Handwerk zu legen. Jeden Tag wurden so Musiker, Sänger, Komponisten, Schauspieler, Regisseure, Autoren und deren Geschäftspartner um ihren wohlverdienten Lohn betrogen."

Am Donnerstag hatte das FBI in Zusammenarbeit mit internationalen Ermittlungsbehörden den Sharehoster Megaupload.com vom Netz genommen – ohne dazu auf die durch SOPA und PIPA geplanten Rechtsverschärfungen zurückgreifen zu müssen. Das US-Justizministerium wirft Megaupload neben kommerziellen Urheberrechtsverletzungen auch Geldwäsche vor. In Neuseeland nahm die Polizei vier leitende Mitarbeiter von Megaupload fest: Finn Batato, Bram van der Kolk sowie die beiden Deutschen Mathias O. und Kim Schmitz. Eine Freilassung auf Kaution wurde den Verhafteten am Mittwoch verweigert.

In den USA hat der Verteidiger von Megaupload, Ira Rothken, derweil dargelegt, dass der Sharehoster seiner Auffassung nach gegen keine Gesetze verstoße. Ebensowenig wie dem Videoportal Youtube könne man Megaupload dafür verantwortlich machen, wenn seine Anwender copyright-geschützte Inhalte hochladen. Rothken hatte zuvor den Torrent-Tracker Isohunt.com vor Gericht vertreten.

Parallel dazu verhaften internationale Ermittlungsbehörden weiterhin die in der Megaupload-Anklage genannten Verdächtigen. In den Niederlanden wurde am Mittwoch der Este Andrus Nomm verhaftet. Der Anklageschrift zufolge leitete Nomm bei Megaupload die Software-Entwicklung. Der sechste Beschuldigte, der Deutsche Sven E., ist derzeit noch auf freiem Fuß. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte dpa gegenüber, entgegen anderslautender Medienberichte habe man E. trotz eines vorliegenden US-Haftbefehls nicht festgenommen. (ghi)