Zaubertrank half Obelix gegen Mobilix nix

Der Europäische Gerichtshof wies heute die Klage des Asterix-Verlags wegen zu großer Namensähnlichkeit zwischen dem Mobilfunknamen "Mobilix" und der Figur "Obelix" in erster Instanz ab.

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Von
  • Mattias Hermannstorfer

Der Name Mobilix aus der Mobilfunkszene kollidiert nicht mit demjenigen des gallischen Comic-Helden Obelix. Das hat heute der Europäische Gerichtshof erster Instanz in einem Urteil (PDF-Datei) entschieden. Der Asterix-Verlag Les Editions Albert René hatte versucht, den Namen mit dem Verweis auf ihre Exklusivrechte an der Endung -ix verbieten zu lassen.

France Telekom, Muttergesellschaft der Orange-Mobilfunker, verkaufte den ehemaligen dänischen Mobilfunkanbieter Mobilix, der 2001 zu Orange wurde, im Juli 2004 an das Telia Sonera-Imperium. Die Mobilfunkfirma hatte die Marke bereits 1997 bei EU-Behörden registrieren lassen. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs erster Instanz sahen aber trotz der Ähnlichkeit beim Namen keine Verwechslungefahr. Der Asterix-Wächterrat kann allerdings noch Revision gegen das Urteil einlegen.

Derselbe Name war schon einmal Ziel einer Klage der Franzosen: Mobilix stand für Mobiles Unix und war der Name einer Webseite, die Informationen zu Linux auf Laptops sammelte. Deren Betreiber hatte 2004 den zweijährigen Rechtsstreit verloren und die Seite daraufhin in Tuxmobil umbenannt. Der Bundesgerichtshof begründete damals seine abschließende Entscheidung mit der "hochgradigen Ähnlichkeit" der beiden Namen Obelix und Mobilix. (mhe)