Berliner Polizei bekommt Staatstrojaner

Das Land Berlin will der Polizei mithilfe eines Trojaners die Überwachung von Computern Verdächtiger ermöglichen. 280.000 Euro erhält die Firma Syborg für die Programmierung. Der Auftrag ist bereits erteilt.

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  • Hannes A. Czerulla

Das Land Berlin hat bei der Software-Firma Syborg eine Überwachungssoftware für 280.000 Euro in Auftrag gegeben. Innensenator Frank Henkel (CDU) erklärte am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhauses, dass die Berliner Polizei mithilfe der Software Computer von Verdächtigen überwachen solle. Die Software werde auf dem Rechner des Verdächtigen ohne dessen Wissen installiert und könne prinzipiell alle Aktivitäten aufzeichnen. Mithilfe der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) können Ermittler auch verschlüsselte Kommunikations-Dienste wie Skype kontrollieren.

Mitglieder der Piratenpartei und Der Linken kritisierten gegenüber Spiegel Online den Einsatz der Überwachungssoftware: Sie überschreite die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung gesetzt habe. Generell sei eine rechtlich saubere Nutzung eines Trojaners nicht möglich und verfassungswidrig. Henkel verteidigte den Einsatz der Software damit, dass das Vorgehen legal und für die Ermittlungsarbeit notwendig sei. Die Piratenpartei hatte eine Große Anfrage (PDF-Datei) zu dem Thema gestellt, die 17 Fragen zu Kosten, Nutzen und Folgen enthielt.

Bundesbehörden haben Trojaner-Software schon mehrere Jahre zur Überwachung von Verdächtigen im Einsatz. 2007 wurden dazu die ersten Details in der Öffentlichkeit bekannt, 2011 analysierte der Chaos Computer Club einen sogenannten "Staatstrojaner" und kritisierte daran vor allem, dass die Kommunikation zwischen Trojaner und Überwachungsserver leicht abgehört werden könne. Die mit dieser Software gesammelten Beweise hätten vor Gericht keinen Bestand. Außerdem wurde kritisiert, dass die Überwachungssoftware Updates laden kann. So könnten unbemerkt Funktionen nachgerüstet werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Die Bundesregierung hatte aufgrund der Kritik und Proteste vorerst die Staatstrojaner nicht mehr eingesetzt, hält generell aber an dem Konzept fest. (hcz)