Bundestag verabschiedet "Drohnengesetz"

Ohne weitere Aussprache hat das Parlament einen Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes beschlossen, die erstmals "unbemannte Luftfahrtsysteme" zulässt. Grüne und Linke haben jedoch noch Datenschutzbedenken bei Kameradrohnen.

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Ohne weitere Aussprache hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag einen Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes beschlossen, mit dem erstmals "unbemannte Luftfahrtsysteme" als neue Kategorie in die Regelungen aufgenommen werden. Solche Drohnen mit einem Startgewicht bis zu 150 Kilo sollen demnach künftig "angesichts der weitreichenden technischen Entwicklung und der erheblichen Fortschritte in diesem Bereich" neben bemannten Flugzeugen "gleichberechtigt am Luftverkehr teilnehmen" können. Der Weg für eine konkrete Verkehrszulassung von "Unmanned Aerial Vehicles" (UAV) wird über eine zusätzliche Verordnung noch zu regeln sein. Für das Vorhaben votierte neben den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP die SPD. Die Grünen enthielten sich, die Linke stimmte dagegen.

In den Regierungsentwurf fügten die Abgeordneten im Einklang einer Empfehlung (PDF-Datei) des Verkehrsausschusses noch eine Klausel ein, wonach unbemannte Flugkörper nur eingesetzt werden dürfen, wenn sie "die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzen". Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die Tatsache, dass sich die Volksvertreter damit einen Vorschlag seines Hauses zu eigen gemacht hätten. Er unterstrich die Bedeutung dieser Ergänzung, da kamerabestückte Drohnen prinzipiell nicht nur für staatliche Zwecke wie zur Verkehrsbeobachtung, sondern auch kommerziell von Privaten oder Firmen verwendet werden könnten.

In der Begründung des Gesetzesentwurfs ist davon die Rede, dass Drohnen neben ihren ursprünglich militärischen Einsatzbereich derzeit "insbesondere bei der polizeilichen Gefahrenabwehr in Betracht" kämen. Dort befinde sich die Entwicklung teils schon "in einem erheblich fortgeschrittenen Erprobungsstadium". In den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen betonten Vertreter der CDU/CSU-Fraktion, dass die Regierung bis Ende März noch einen Bericht zu unbemannten Luftfahrtsystemen vorlegen wolle, der Art und Umfang der möglichen Genehmigungen erläutern werde.

Der Linke Herbert Behrens monierte, dass die nötige öffentliche Debatte über Drohnen bisher nicht stattgefunden habe. Es sei zu befürchten, dass die Überwachung mit unbemannten Flugkörpern künftig noch leichter werde. Stephan Kühn von den Grünen bezeichnete den Einbezug von Drohnen zum jetzigen Zeitpunkt als "fragwürdig". Es bestünden noch zahlreiche offene Fragen hinsichtlich Technik, Verbreitung, Ausrüstung, Flughöhen und Einsatzgebieten, die für die Bewertung der Datenschutzrisiken maßgeblich seien. (je)