Bandenmäßiges Schwarzfahren per Facebook?

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht in den über die sozialen Netze verbreiteten Warnungen vor Fahrscheinkontrollen eine Verharmlosung von Straftaten und will dem mit erhöhten Strafzahlungen von bis zu 120 Euro zuleibe rücken.

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Von
  • Susanne Nolte

Nach Meinung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) verharmlosen und fördern soziale Netzwerke das Schwarzfahren. Dort gebe es inzwischen Gruppen von Fahrgästen, die sich gegenseitig vor Fahrscheinkontrollen warnen – eigentlich nichts Neues angesichts von Blitzerwarnungen im Radio. Der VDV dagegen sieht hierin eine neue Dimension: "Jetzt ist es also schon so weit, dass potenzielle Schwarzfahrer sich online öffentlich helfen und organisieren. So wird das Fahren ohne gültigen Fahrausweis in der öffentlichen Wahrnehmung verharmlost. Dem muss der Gesetzgeber durch entsprechende Regelungen entgegenwirken", erklärte der VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Noch weiter ging er in seinen Äußerungen gegenüber Reuters: Das "über soziale Netzwerke organisierte Fahren" ohne Fahrschein sei "bandenmäßiges Schwarzfahren" und strafbar. Dem VDV gehe es aber nicht darum, solche Warnungen per Internet und SMS zu verbieten, sondern er appelliere lediglich "an die Regierungen im Bund und in den Ländern, die bestehenden Rechtsverordnungen kurzfristig so anzupassen, dass Verkehrsunternehmen künftig ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60 Euro bzw. für Wiederholungstäter bis zu 120 Euro erheben dürfen. Damit soll die Abschreckungswirkung gerade für notorische Schwarzfahrer deutlich erhöht werden", so der VDV in der offiziellen Pressemitteilung. Bisher liegt die gesetzlich festgelegte Obergrenze bei 40 Euro.

Unterstützung fand der VDV-Vorstoß schnell bei seinen Mitgliedern. „Das Bußgeld ist seit vielen Jahren nicht angehoben worden und hat seinen Abschreckungseffekt verloren“, zitiert etwa die Hannoversche Allgemeine Zeitung den Sprecher der Hannoverschen Üstra Udo Iwannek und schreibt weiter; "Deshalb seien vor allem die 120 Euro, die Wiederholungstäter zahlen müssten, eine angebrachte Forderung." Ähnliche Verlautbarungen waren inzwischen von den Verkehrsbetrieben aus Berlin, Köln, München und Nürnberg zu hören.

Das Bundesverkehrsministerium habe jedoch zurückhaltend reagiert: "Wir sehen aktuell keinen Handlungsbedarf", zitiert Reuters einen BMVBS-Sprecher. Fast wortgleich reagierte Daniela Augenstein, Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr. Ihre Behörde sehe "momentan keinen aktiven Handlungsbedarf", berichtet rbb-online. (sun)