Freigabe für Facebook-Fahndung bei der Polizei Hannover

Das niedersächsische Innenministerium hat der Polizei Hannover wieder gestattet, über das soziale Netzwerk Facebook zu fahnden. Es will eine Möglichkeit gefunden haben, US-amerikanische Server zu umgehen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 61 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Urs Mansmann

Rund zwei Wochen nachdem die Polizeidirektion Hannover ihre Facebook-Fahndungen aufgrund von Datenschutzbedenken gestoppt hatte, sind die rechtlichen Fragen nun offenbar geklärt. Einer Meldung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) zufolge hat das Innenministerium einen Weg gefunden, US-amerikanische Server zu umgehen und trotzdem Fahndungsaufrufe bei Facebook einzustellen. Im Laufe des heutigen Montagvormittags wird das Innenministerium Details dazu bekannt geben.

Bundesweit ist die Fahndung per Facebook umstritten. Datenschützer monieren, dass personenbezogene Daten außerhalb der Kontrolle deutscher Behörden auf Servern in den USA gespeichert werden. Derzeit prüfen beispielsweise die Landeskriminalämter Berlin und Brandenburg, unter welchen Voraussetzungen sie die Facebook-Fahndung der Hannoverschen Polizei übernehmen können, in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen läuft die Facebook-Fahndung bereits.

[Update]

Laut Innenminster Schünemann (CDU) belegten die bisherigen Erfolge eindeutig, dass sich die Polizei diesem Medium nicht verschließen dürfe. Er führte als Beispiele die Aufklärung eines Sexualverbrechens und die Suche nach einem vermissten Mädchen an, die beide innerhalb kürzester Zeit erfolgreich abgeschlossen werden konnten. "Eine modern aufgestellte und für die Zukunft ausgerichtete Polizei kann und darf sich den sozialen Netzwerken nicht entziehen. Ich habe mich deshalb entschieden, den Weg der Nutzung des Web 2.0 und hier speziell des sozialen Netzwerks 'Facebook' zur Unterstützung der polizeilichen Aufgabenerfüllung weiterzugehen", sagte Schünemann.

Die datenschutzrechtlichen Probleme sollen gelöst werden, indem künftig nicht mehr die Inhalte der Fahndungsaufrufe auf Facebook zu finden sind, sondern die Polizei dort nur Links auf eigene Inhalte setzt. Die Hoheit über die personenbezogenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Speicherung und Löschung, bleibe so bei der Polizei. Eine Übermittlung in die USA sei somit laut Schünemann nicht gegeben. Er will die mögliche Nutzung von sozialen Netzwerken zur Unterstützung der polizeilichen Aufgabenerfüllung auch bei der nächsten Innenministerkonferenz zum Thema machen. (uma)