Brüssel will schärfer gegen Copyrightverstöße im Web vorgehen

Die EU-Kommission hat einen ersten Fahrplan zur Novellierung der umstrittenen Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern veröffentlicht, wonach sie etwa Provider stärker in die Pflicht nehmen will.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 346 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die EU-Kommission hat einen ersten Fahrplan (PDF-Datei) zur Novellierung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern (IPRED) veröffentlicht. Sie erwägt demnach unter anderem ein schärferes Vorgehen gegen Webseiten mit Inhalten, die gegen Urheberrechte verstoßen. Über konkrete Maßnahmen wie die Blockade einschlägiger Angebote oder die Beschlagnahmung entsprechender Domains schweigt sich das Papier zunächst noch aus und verweist stattdessen auf eine Initiative für ein Notifizierungs- und Handlungssystem gegen illegalen Online-Content.

Darüber hinaus schlägt Brüssel vor, die Regeln für die Herausgabe von Daten durch Provider klarer zu fassen. Hierzulande hat der Gesetzgeber bereits den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch zur Abfrage der Bestandsdaten von Anschlussinhabern hinter IP-Adressen verankert. Die Kommission möchte in diesem Zusammenhang auch die Definition des "gewerblichen Ausmaßes" von Rechtsverletzungen verdeutlichen, der als Bedingung für eine entsprechende Datenabfrage gilt. Dabei sei sicherzustellen, dass gegen "professionelle Fälscher statt individuelle Verbraucher" ermittelt würde.

Wenn kleine und mittlere Unternehmen Opfer von Verstößen gegen Urheber-, Marken- oder Patentrechte werden, plant Brüssel zivilrechtliche Abhilfsmaßnahmen im Schnellverfahren. Dazu sollen einstweilige Verfügungen, Schadensersatzzahlungen sowie andere Ausgleichsmittel gehören. Weiter denkt die Kommission an ergänzende Instrumente, um die Geschäfts- und Wertschöpfungsketten von Fälschern zu unterbrechen und die viel zitierte "Kooperation" zwischen Rechteinhabern und Zugangsanbietern zu verstärken. In der Regel verbirgt sich hinter solchen Formulierungen das System der "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen, wie es derzeit hierzulande das Bundeswirtschaftsministerium in Erwägung zieht.

Die Bundesregierung hatte sich im vergangenen Jahr im Rahmen der von Brüssel durchgeführten Konsultation zur Zukunft der Direktive zunächst gegen Three-Strikes-Modelle sowie Websperren ausgesprochen. Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften wollen Provider dagegen stärker zur Verantwortung gezogen und ihre Haftungspflichten ausgedehnt wissen. Die Kommission beabsichtigt nun, eine Folgenabschätzung durchzuführen und dabei die Verhältnismäßigkeit der ins Spiel gebrachten Ansätze zu prüfen. Spätestens im September soll ein offizieller Vorschlag zur Revision der Richtlinie folgen.

Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net kritisierte das Vorhaben scharf als voreiligen Schritt, der noch über eine mögliche Umsetzung des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA hinausgehe. Sie betonte, dass nicht schärfere Durchsetzungsbestimmungen nötig seien. Gefordert sei vielmehr eine offene Debatte über eine Copyright-Reform, die sich nicht gegen die Grundrechte und die Innovationsfähigkeit wende. (vbr)