Zypries warnt vor Schnellschüssen zur Ermöglichung von Online-Durchsuchungen
Die Bundesjustizministerium betont, die heimliche Online-Durchsuchung bedeute einen Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik. Man müsse sich genau überlegen, welche "Folgen dieser erhebliche Eingriff in die Privatsphäre haben könnte".
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich bereits direkt nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, heimliche Online-Durchsuchungen von PCs seien unzulässig, zurückhaltend zu Vorhaben ihres Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble, Rechtsgrundlagen für die Online-Durchsuchung zu schaffen. "Es ist unter verfassungsmäßigem Blickwinkel ausgesprochen schwierig, weil man natürlich in die Privatsphäre in einem erheblichen Maße eingreift", sagte sie dem Fernsehsender N24. Computer würden auch für private Dinge genutzt. All dies würde der Staat dann heimlich sehen. Deswegen müsse man erst klären: "Brauchen wir so etwas überhaupt?"Harsche Kritik an Online-Durchsuchungen
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Nun machte sie im Interview mit Spiegel Online deutlich, dass sie eine Gesetzesänderung, um einen Rechtsrahmen für Online-Dursuchungen zu bieten, nicht für schnell machbar hält: "Aus meiner Sicht müssen die Praktiker, also die Strafverfolgungsbehörden, sehr genau darlegen, warum sie zwingend erforderlich Computer ohne das Wissen der Beschuldigten durchsuchen wollen. Wenn dies geschehen ist, müssen wir uns überlegen, welche Folgen dieser erhebliche Eingriff in die Privatsphäre haben könnte." Das deutsche Rechtssystem kenne eine heimliche Durchsuchung bislang nicht. Sie lehne neue Ermittlungsmethoden für die Strafverfolgungsbehörden nicht grundsätzlich ab. "Aber man muss sehen, dass es einen Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik bedeutet, wenn man die heimliche Durchsuchung erlauben würde."
Der Bundesgerichtshof hatte am Montag dieser Woche entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei unzulässig sind. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Bundesinnenminister Schäuble hat bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar.
Unterstützung bekommt Schäuble nicht nur aus Bayern und Niedersachsen, sondern auch vom obersten Kriminalbeamten der Republik: BKA-Chef Jörg Ziercke hält Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich: "Wir müssen mit dem technischen Fortschritt Schritt halten können, wenn skrupellose Kriminelle ins Internet ausweichen und dort ihre Anschlagsplanung, ihre kriminelle Handlung vorbereiten." Und während das bayerische Kabinett Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU) beauftragte, eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen, hat der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) noch einmal deutlich einen unbeschränkten Online-Zugriff auf Computer verdächtiger Personen gefordert. Heimliche Online-Durchsuchungen seien ein unerlässliches Instrument für die Strafverfolgung. "Wenn
wir diese Methode nicht nutzen, hätten wir in der Strafverfolgung eine weltweite Lücke", sagte er im Interview mit der Netzeitung. Zuvor hatte er bereits erklärt, er sei froh, dass sich der Bundesinnenminister und auch die SPD zügig an die Erarbeitung eines Gesetzes machen wollten.
SPD-Politiker hatten dagegen zwar die vom Bundesinnenminister geplante gesetzliche Regelung von Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolger grundsätzlich begrüßt, aber hohe Hürden für ihre Durchführung verlangt. Das unterstützte Zypries nun auch im Spiegel-Interview: Aus ihrer Sicht müssten die Behörden erklären, warum sie Computer online durchsuchen müssten und nicht zu den gleichen Ergebnissen kämen, wenn sie physisch in eine Wohnung gingen und die Festplatte kopierten. Auch müsse genau geprüft werden, "inwieweit die Strafverfolgungsbehörden in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreifen könnten und wie dem zu begegnen ist". Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Hüter des Grundgesetzes darauf hinwiesen, dass der "Kernbereich der Privatsphäre" in der Wohnung unantastbar sei und Ermittlungsmaßnahmen davor Halt machen müssten, gibt nach den Worten von Zypries bereits Hinweise, "was geht und was nicht geht". Ein schnelles Gesetz zur Online-Durchsuchung sei jedenfalls nicht in Sicht.
Siehe zu dem Thema auch:
- Bayern will Regelung zu Online-Durchsuchungen vorantreiben
- BKA-Chef hält Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich
- SPD-Politiker plädieren für hohe Gesetzeshürden bei Online-Durchsuchungen
- Schäuble heizt nach BGH-Urteil Debatte um Online-Durchsuchung an
- Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
- Verfolgerwahn, Wie Online-Nutzer die Kontrolle über ihre Daten zurückgewinnen können, c't 24/06, S. 202
- Im Visier der Strafverfolger, Staatlicher Zugriff auf Anonymisierungsserver, c't 24/06, S. 208
- Globale Rasterfahndung, Privatfirma sammelt und verkauft Daten, c't 24/06, S. 202
- Big Brother 2.0, Der Bürger im Fadenkreuz der Terrorismusbekämpfung, c't 24/06, S. 202