Bewährungshaftstrafe für Abofallenbetreiber Burat

Der Abofallenbetreiber sowie der Münchener Anwalt Bernhard S. wurden in Osnabrück zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Sie sollen E-Card-Versender gewerbsmäßig betrogen haben.

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Von
  • Joerg Heidrich

Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.

Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.

Rechtsanwalt Bernhard S. hat dabei mehrfach die Abmahnschreiben unter seinem Briefkopf erstellt und die Übernahme seiner Anwaltskosten gefordert, die dann später unter den Angeklagten aufgeteilt wurden. Der Angeklagte Michael Burat hat außerdem der Staatsanwaltschaft zufolge einen Onlineshop für Computerartikel einzig zu dem Zweck betrieben, um Mitbewerber wegen deren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen in 15 Fällen abzumahnen und sich so um die Abmahnkosten zu bereichern.

Michael Burat (2.v.r.) vor der Strafkammer

Michael Burat wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem muss er 120.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Rechtsanwalt Bernhard S. bekam 15 Monate Haftstrafe, ebenfalls zur Bewährung. Zwei weitere Angeklagte wurde zu 7 Monaten auf Bewährung beziehungsweise einer Geldstrafe verurteilt. Im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte Anwalt Bernhard S. trotz des gestandenen 24-fachen Betrugs auf eine geringe Geldstrafe plädiert, weil er nach eigenem Bekunden befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt bereits seit 2006 an dem Fall. Das LG Osnabrück hatte seit dem 17. Februar 2011 an insgesamt 26 Verhandlungstagen 52 Zeugen vernommen. Das Strafmaß liegt deutlich unter den vom Staatsanwalt geforderten Strafen. Er hatte beantragt, für Michael Burat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßiger Erpressung in insgesamt 89 Fällen zu verhängen. Gegen den Rechtsanwalt Bernhard S. sollte nach den Vorstellungen des Staatsanwalts eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ausgesprochen werden. Immerhin habe der Anwalt in den E-Card-Fällen eingeräumt, ab Februar 2005 Kenntnis von dem strafbaren Verhalten des Herrn Burat gehabt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Revision am Bundesgerichtshof eingelegt werden. (hob)