Musterklage im Frankfurter Telekom-Prozess eingereicht
Das Landgericht Frankfurt hat die bereits seit längerem angekündigte Musterklage um Schadensersatzforderungen von Aktionären beim Oberlandesgericht Frankfurt eingereicht.
Der millionenschwere Schadensersatzprozess enttäuschter Kleinaktionäre gegen die Deutsche Telekom AG geht in eine Zwischenrunde. Das Landgericht Frankfurt hat die bereits seit längerem angekündigte Musterklage bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht Frankfurt, eingereicht. Wie die Tübinger Kanzlei Tilp heute weiter mitteilte, sollen in dem Verfahren nur Fragen um den dritten Börsengang der Telekom Mitte 2000 erörtert werden. Die Musterklage ist eine verbindliche Vorklärung zentraler rechtlicher Fragen, bevor die erste Instanz überhaupt ihr Urteil gefällt hat. Die übrigen Kläger müssen der Musterklage beitreten und tragen das Kostenrisiko mit. (dpa) / (anw)